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Ungerechtfertigte betriebsbdgte. Kündigung im Kleinbetrieb

PA
Pik As
Jan 2018 bearbeitet

Einer Mitarbeiterin in einem Betrieb, der nicht unter das KSchG fällt soll betriebsb. gekündigt werden, obwohl das Arbeitsgebiet nicht wegfällt., sondern Freiberuflern übergtragen werden soll. Gegen welche Rechtsvorschrift verstößt das?

55207

Community-Antworten (7)

B
Buzz

16.07.2017 um 21:55 Uhr

Gegen keine.

U
UliPK

17.07.2017 um 10:50 Uhr

Dieses "Gegen keine" kann man so nicht stehen lassen, es gibt dabei Ausnahmen.

Habt ihr Leiharbeitnehmer beschäftigt, diese zälen auch mit. Ist die betroffene Mitarbeiterin schon vor dem 1.1.2004 im Betriebe angestellt gewesen und hatte Anspruch auf Kündigungsschutz, wenn mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt waren und es zum Zeitpungt der Kündigung auch noch sind § 23 Abs.1 KSchG.

Wobei das ganze hier nach 12 Jahren wohl auch nicht mehr viel auf den Nacken hat. Ist nur zur Richtigstellung.

P
Pjöööng

17.07.2017 um 12:51 Uhr

Ich liebe diese "Die Antwort ist falsch weil die Frage eigentlich hätte ganz anders lauten müssen." Antworten.

Knopfschüttel!

U
UliPK

17.07.2017 um 13:52 Uhr

Am besten läßt man es ganz hier im Forum überhaupt noch zu Antworten wenn sich derartige Trolle alles rausnehmen können. Was eigentlich schade ist. Normal Antwortet dieser User ja ganz normal aber nachdem ich ihn einmal unbewußt auf die Füße getreten bin ist das vom ihm wohl ein Hobby geworden auf meine Antworten trollmäßig zu Antworten wobei ich da auch nicht ganz alleine stehe.

"Beschreibung Troll im Netz: Sogenannte Trollbeiträge sind auf die Kommunikation im Internet beschränkt und finden sich vor allem in Diskussionsforen und Newsgroups, aber auch in Wikis und Chat­rooms, auf Mailinglisten und in Blogs. Als Troll wird bezeichnet, wer absichtlich Gespräche innerhalb einer Online-Community stört.[3] Die Provokationen sind in der Regel unterschwellig und ohne echte Beleidigungen. Auf diese Weise entgehen oder verzögern Trolle ihren Ausschluss aus administrierten Foren. Nach Judith Donath ist das Trollen für den Autor ein Spiel, in welchem das einzige Ziel das Erregen von möglichst erbosten und unsachlichen Antworten ist." Quelle: Wikipedia

"Trolle werden gemeinhin als schädlich wahrgenommen, aus mehreren Gründen:

---> Trolle stören Diskussionen nachhaltig. ---> Trolle geben schlechte Ratschläge. ---> Trolle verdrehen Fakten oder fälschen sie. ---> Trolle verhindern den Aufbau von Vertrauen. ---> Trolle erhöhen die Schwelle, die Fragende und Unwissende überschreiten müssen, um an Diskussionen teilnehmen zu können. Die Präsenz von Trollen birgt die Gefahr, dass jeder User als Troll wahrgenommen werden könnte.

Die gemeinhin vorgeschlagene Reaktion auf Trolle ist das Ignorieren: »Don’t feed a troll« ist eine klassische Regel in Foren – um in Donaths Bild zu bleiben: Nicht anbeissen, wenn man den Köder eines Trolls vor sich schwimmen sieht. Darüber hinaus ist es in vielen online Konversationsräumen möglich, Trolle auszublenden, so dass ihre Einwürfe nicht mehr sichtbar sind." Quelle:https://schulesocialmedia.com/2012/06/20/trolle-in-sozialen-netzwerken-und-in-der-schule/

P
Pjöööng

17.07.2017 um 15:51 Uhr

" Erstellt am 11.07.2017 um 10:24 Uhr von UliPK @ Pjöööng OK, werde dir nicht mehr Antworten oder auf dich Reagieren. Muss nelchen recht geben, es gehört hier nicht rein hilft nicht und vergiftet nur das Klima, hoffe mal das es mit dem Ignorieren dann getan ist."

Leider machst Du weiter mit Klima vergiften. Nicht einmal eine Woche schaffst Du ohne...

U
UliPK

17.07.2017 um 17:53 Uhr

Don't Feed The Troll

C
celestro

18.07.2017 um 11:39 Uhr

@ UliPK

Im Ausgangsbeitrag (auch wenn schon 12 Jahre alt) steht "fällt nicht unter KSchG". Hier jetzt "Ausnahme" zu brüllen und mit Leiharbeitern zu kommen, von denen nichts in der Frage steht, ist nun einmal Unsinn.

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