Ungerechtfertigte betriebsbdgte. Kündigung im Kleinbetrieb
Einer Mitarbeiterin in einem Betrieb, der nicht unter das KSchG fällt soll betriebsb. gekündigt werden, obwohl das Arbeitsgebiet nicht wegfällt., sondern Freiberuflern übergtragen werden soll. Gegen welche Rechtsvorschrift verstößt das?
Community-Antworten (7)
16.07.2017 um 21:55 Uhr
Gegen keine.
17.07.2017 um 10:50 Uhr
Dieses "Gegen keine" kann man so nicht stehen lassen, es gibt dabei Ausnahmen.
Habt ihr Leiharbeitnehmer beschäftigt, diese zälen auch mit. Ist die betroffene Mitarbeiterin schon vor dem 1.1.2004 im Betriebe angestellt gewesen und hatte Anspruch auf Kündigungsschutz, wenn mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt waren und es zum Zeitpungt der Kündigung auch noch sind § 23 Abs.1 KSchG.
Wobei das ganze hier nach 12 Jahren wohl auch nicht mehr viel auf den Nacken hat. Ist nur zur Richtigstellung.
17.07.2017 um 12:51 Uhr
Ich liebe diese "Die Antwort ist falsch weil die Frage eigentlich hätte ganz anders lauten müssen." Antworten.
Knopfschüttel!
17.07.2017 um 13:52 Uhr
Am besten läßt man es ganz hier im Forum überhaupt noch zu Antworten wenn sich derartige Trolle alles rausnehmen können. Was eigentlich schade ist. Normal Antwortet dieser User ja ganz normal aber nachdem ich ihn einmal unbewußt auf die Füße getreten bin ist das vom ihm wohl ein Hobby geworden auf meine Antworten trollmäßig zu Antworten wobei ich da auch nicht ganz alleine stehe.
"Beschreibung Troll im Netz: Sogenannte Trollbeiträge sind auf die Kommunikation im Internet beschränkt und finden sich vor allem in Diskussionsforen und Newsgroups, aber auch in Wikis und Chatrooms, auf Mailinglisten und in Blogs. Als Troll wird bezeichnet, wer absichtlich Gespräche innerhalb einer Online-Community stört.[3] Die Provokationen sind in der Regel unterschwellig und ohne echte Beleidigungen. Auf diese Weise entgehen oder verzögern Trolle ihren Ausschluss aus administrierten Foren. Nach Judith Donath ist das Trollen für den Autor ein Spiel, in welchem das einzige Ziel das Erregen von möglichst erbosten und unsachlichen Antworten ist." Quelle: Wikipedia
"Trolle werden gemeinhin als schädlich wahrgenommen, aus mehreren Gründen:
---> Trolle stören Diskussionen nachhaltig. ---> Trolle geben schlechte Ratschläge. ---> Trolle verdrehen Fakten oder fälschen sie. ---> Trolle verhindern den Aufbau von Vertrauen. ---> Trolle erhöhen die Schwelle, die Fragende und Unwissende überschreiten müssen, um an Diskussionen teilnehmen zu können. Die Präsenz von Trollen birgt die Gefahr, dass jeder User als Troll wahrgenommen werden könnte.
Die gemeinhin vorgeschlagene Reaktion auf Trolle ist das Ignorieren: »Don’t feed a troll« ist eine klassische Regel in Foren – um in Donaths Bild zu bleiben: Nicht anbeissen, wenn man den Köder eines Trolls vor sich schwimmen sieht. Darüber hinaus ist es in vielen online Konversationsräumen möglich, Trolle auszublenden, so dass ihre Einwürfe nicht mehr sichtbar sind." Quelle:https://schulesocialmedia.com/2012/06/20/trolle-in-sozialen-netzwerken-und-in-der-schule/
17.07.2017 um 15:51 Uhr
" Erstellt am 11.07.2017 um 10:24 Uhr von UliPK @ Pjöööng OK, werde dir nicht mehr Antworten oder auf dich Reagieren. Muss nelchen recht geben, es gehört hier nicht rein hilft nicht und vergiftet nur das Klima, hoffe mal das es mit dem Ignorieren dann getan ist."
Leider machst Du weiter mit Klima vergiften. Nicht einmal eine Woche schaffst Du ohne...
17.07.2017 um 17:53 Uhr
Don't Feed The Troll
18.07.2017 um 11:39 Uhr
@ UliPK
Im Ausgangsbeitrag (auch wenn schon 12 Jahre alt) steht "fällt nicht unter KSchG". Hier jetzt "Ausnahme" zu brüllen und mit Leiharbeitern zu kommen, von denen nichts in der Frage steht, ist nun einmal Unsinn.
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