Erstellt am 17.01.2024 um 07:39 Uhr von Kehler
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Erstellt am 17.01.2024 um 12:07 Uhr von Olav HB
Das kommt immer darauf an...
Der Grundsatz gilt. es soll erst einmal geschaut werden, dass die bereits, sich in Kurzarbeit befindliche, Beschäftigten wieder zur normalen Arbeitszeit zurück kehren, also aus der Kurzarbeit raus sind. Wenn das der Fall ist ODER wenn ein dringend sachlichen Grund vorliegt, kann man auf Leiharbeitnehmer*Innen zurückgreifen.
Ein dringend sachlichen Grund könnte sein, dass in einer, sich in Kurzarbeit befindlichen, Schicht tatsächlich jemanden fehlt, den ich nicht von jemanden der in Kurzarbeit ist ersetzen kann. Dies zu beurteilen ist sicherlich auch eine Aufgabe des BRs, denn dieser muss der Einsatz von Leiharbeitnehmer*Innen zustimmen (wie eine Neueinstellung). Sieht man als BR den dringend sachlichen Grund nicht, verweigert man die Zustimmung. Beharrt der AG aber darauf, kann er die Zustimmung gerne vom arbeitsgereicht ersetzen lassen.
Erstellt am 17.01.2024 um 15:43 Uhr von IlkaB
Ziel sollte sein, eigene Mitarbeiter aus der Kurzarbeit herauszuholen, wenn es geht auch als Krankheitsvertretung.
Leih-AN sind meist die schlechtere Lösung, da diese erst eingearbeitet werden müssen. Wenn Kurzarbeit angesagt ist, wer soll das dann machen?
Erstellt am 18.01.2024 um 07:37 Uhr von seehas
Habt ihr in der BV mit der ihr der Kurzarbeit zugestimmt habt dazu etwas geregelt? In der Coronazeit hatten wir öfter mal Kurzarbeit. Wir hatten immer eine Regelung drin, dass erst alle internen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen bevor die Arbeit von jemand externem gemacht wird.