Leiharbeiter einstellen bei Kurzarbeit
Guten Morgen, Bei uns ist eine Abteilung in Kurzarbeit. Da 2 Kollege länger krank sind, sollen hier Leiharbeiter eingestellt werden. Ist das rechtlich? Werden sie in die Kurzarbeit mit einbezogen (Bezahlung & Kurzarbeitertage)? Was wenn auch in dem Monat due Kurzarbeit ausgesetzt wird, darf man due Leiharbeiter dann einstellen? Vielen Dank für Ihre Mühe und Hilfe.
Community-Antworten (4)
17.01.2024 um 13:07 Uhr
Das kommt immer darauf an... Der Grundsatz gilt. es soll erst einmal geschaut werden, dass die bereits, sich in Kurzarbeit befindliche, Beschäftigten wieder zur normalen Arbeitszeit zurück kehren, also aus der Kurzarbeit raus sind. Wenn das der Fall ist ODER wenn ein dringend sachlichen Grund vorliegt, kann man auf Leiharbeitnehmer*Innen zurückgreifen.
Ein dringend sachlichen Grund könnte sein, dass in einer, sich in Kurzarbeit befindlichen, Schicht tatsächlich jemanden fehlt, den ich nicht von jemanden der in Kurzarbeit ist ersetzen kann. Dies zu beurteilen ist sicherlich auch eine Aufgabe des BRs, denn dieser muss der Einsatz von Leiharbeitnehmer*Innen zustimmen (wie eine Neueinstellung). Sieht man als BR den dringend sachlichen Grund nicht, verweigert man die Zustimmung. Beharrt der AG aber darauf, kann er die Zustimmung gerne vom arbeitsgereicht ersetzen lassen.
17.01.2024 um 16:43 Uhr
Ziel sollte sein, eigene Mitarbeiter aus der Kurzarbeit herauszuholen, wenn es geht auch als Krankheitsvertretung.
Leih-AN sind meist die schlechtere Lösung, da diese erst eingearbeitet werden müssen. Wenn Kurzarbeit angesagt ist, wer soll das dann machen?
18.01.2024 um 08:37 Uhr
Habt ihr in der BV mit der ihr der Kurzarbeit zugestimmt habt dazu etwas geregelt? In der Coronazeit hatten wir öfter mal Kurzarbeit. Wir hatten immer eine Regelung drin, dass erst alle internen Möglichkeiten ausgeschöpft sein müssen bevor die Arbeit von jemand externem gemacht wird.
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