Leiharbeiter und Kurzarbeit
Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Ich habe am 10.3 meinen neuen Arbeitsvertrag bei einer Leihfirma unterschrieben der ab 1.4. gilt. Nun hat diese Firma in der ich eingesetzt werden soll Kurzarbeit beantragt. Heute habe ich bei der Leihfirma angerufen und mir wurde gesagt das die meinen Vertrag erstmal wieder kündigen müssten und falls es ab 1 Mai (die Kurzarbeit ist bis Ende April geplant) weitergeht einen neuen Vertrag mit mir machen weil sie mich auf jeden Fall behalten bzw. beschäftigen wollen da ich die besten Voraussetzungen für den Job habe. Nun meine Frage.Ich bin ja schon eingestellt habe auch noch keine Kündigung erhalten. Bin ich nicht gleich zu behandeln wie die anderen Leiharbeiter und wegen Kurzarbeit zu Hause bleiben müssen? Denn die werden auch alle nicht gekündigt sondern erhalten Kurzarbeitgeld. Aber ich weiß auch das Leiharbeiter immer die sind die am beschissensten dran sind.
Community-Antworten (2)
25.03.2020 um 19:18 Uhr
Du hast einen Vertrag mit dem Verleiher und nicht mit dem Entleiher! Insofern ist es rechtlich für Dich ohne Belang was beim Entleiher passiert.
Dein Arbeitgeber (der Verleiher) muss vermutlich Kurzarbeit anmelden weil ihm die Aufträge wegbrechen. Das müsste er z.B,. auch dann wenn die Entleiher ihre Stammbelegschaft weiterhin die volle Stundenzahl arbeiten ließen und nur die Arbeitnehmerüberlassenen "nach Hause schicken" würden.
Wenn ein Arbeitgeber kurzarbeiten lassen muss ist es für ihn eigentlich das einfachste, die Arbeitnehmer zu kündigen die noch keinen Kündigungsschutz haben, sonst hat er möglicherweise später ein Problem wenn er nach der Kurzarbeit trotzdem zu viele Arbeitskräfte hat. Nicht schön, ist aber so. Das hat auch nichts mit Zeitarbeit zu tun.
25.03.2020 um 20:51 Uhr
Danke für die Antwort, sowas dachte ich mir schon.
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