Erstellt am 25.03.2020 um 18:18 Uhr von Pjöööng
Du hast einen Vertrag mit dem Verleiher und nicht mit dem Entleiher! Insofern ist es rechtlich für Dich ohne Belang was beim Entleiher passiert.
Dein Arbeitgeber (der Verleiher) muss vermutlich Kurzarbeit anmelden weil ihm die Aufträge wegbrechen. Das müsste er z.B,. auch dann wenn die Entleiher ihre Stammbelegschaft weiterhin die volle Stundenzahl arbeiten ließen und nur die Arbeitnehmerüberlassenen "nach Hause schicken" würden.
Wenn ein Arbeitgeber kurzarbeiten lassen muss ist es für ihn eigentlich das einfachste, die Arbeitnehmer zu kündigen die noch keinen Kündigungsschutz haben, sonst hat er möglicherweise später ein Problem wenn er nach der Kurzarbeit trotzdem zu viele Arbeitskräfte hat. Nicht schön, ist aber so. Das hat auch nichts mit Zeitarbeit zu tun.
Erstellt am 25.03.2020 um 19:51 Uhr von Riri
Danke für die Antwort, sowas dachte ich mir schon.