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Kurzarbeit trotz beschäftigung von Leiharbeitern ?

M
Micke
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,habe eine Frage an Euch, - bei uns soll im Betriebsrat über Kurzarbeit abgestimmt werden, jedoch haben wir in der Produktion auch teilweise über 40 Leiharbeiter beschäftigt, und ich hätte gern gewußt, ob unter diesen Umständen überhaupt Kurzarbeit zulässig ist. Oder können wir Kurzarbeit nur zustimmen, indem keine Leiharbeiter beschäftigt werden in dieser vorgesehenen Zeit?

15.46401

Community-Antworten (1)

E
Erwin

25.06.2009 um 09:18 Uhr

Beim google des Begriffes: „Beschäftigung von Leiharbeitnehmern während der Kurzarbeit“ http://www.google.de/search?hl=de&q=Besch%C3%A4ftigung+von+leiharbeitnehmern+w%C3%A4hrend+der+kurzarbeit&meta=

findest man u.a. diese:

Rechtliche Änderungen bei Kurzarbeit Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Teil des Konjunkturpaketes II)

Der Einsatz von Leiharbeitnehmern muss nicht beendet werden, um das Kurzarbeitergeld für die Stammbelegschaft zu erhalten

• Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, muss der Betrieb vorrangig betriebliche Instrumente einsetzen, um den Arbeitsausfall abzuwenden oder einzuschränken • Hierzu musste der Entleihbetrieb nach der bisherigen Praxis der Arbeitsagenturen vorrangig den Einsatz von Leiharbeitnehmern beenden und die mit den Verleihern abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge kündigen • Dies ist geändert worden

http://netkey40.igmetall.de/homepages/vst_berlin_neu/hochgeladenedateien/Dokumente/Links/Unterstuetzungsangebote%20in%20der%20Krise%20/Kurzarbeit%20im%20Konjukturpaket%20II.pdf

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