Erstellt am 25.06.2009 um 07:18 Uhr von erwin
Beim google des Begriffes: „Beschäftigung von Leiharbeitnehmern während der Kurzarbeit“
http://www.google.de/search?hl=de&q=Besch%C3%A4ftigung+von+leiharbeitnehmern+w%C3%A4hrend+der+kurzarbeit&meta=
findest man u.a. diese:
Rechtliche Änderungen bei Kurzarbeit
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
(Teil des Konjunkturpaketes II)
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern muss nicht beendet werden, um
das Kurzarbeitergeld für die Stammbelegschaft zu erhalten
• Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, muss der Betrieb vorrangig betriebliche Instrumente einsetzen, um den Arbeitsausfall abzuwenden oder einzuschränken
• Hierzu musste der Entleihbetrieb nach der bisherigen Praxis der Arbeitsagenturen vorrangig den Einsatz von Leiharbeitnehmern beenden und die mit den Verleihern abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge kündigen
• Dies ist geändert worden
http://netkey40.igmetall.de/homepages/vst_berlin_neu/hochgeladenedateien/Dokumente/Links/Unterstuetzungsangebote%20in%20der%20Krise%20/Kurzarbeit%20im%20Konjukturpaket%20II.pdf