Leiharbeiter in der Kurzarbeit
Hallo alle zusammen, bin stellv. BR und wir haben ein ernstes problem in unseren Betrieb. Haben fast durchgehend seit 2009 KA und 2016 setzten wir im Mai mal wieder aus zwecks beantragung. Doch jetzt stellt unser Chef plötzlich ab 17. Mai 2-3 Leiharbeiter ein, weil wir unsere Arbeit nicht schaffen, obwohl wir März und April 3-6 (Abteilungsabhängig) zuhause bleiben mussten. Kann mir jemand helfen wie wir als BR vorgehen können.
Danke in vorraus
Community-Antworten (3)
14.05.2016 um 15:44 Uhr
Tach auch,
zunächst eine Frage : Was bedeutet KA .... und 2016 setzten wir im Mai mal wieder aus zwecks beantragung " ??? Hat Euer Boss wegen Einstellung der 2-3 Leiharbeiter gegenüber dem Betriebsrat überhaupt ein Unterrichtungsverfahren nach §99 Abs.1 BetrVG eingeleitet und Euere Zustimmung hierzu beantragt ? Wenn nicht, könnt Ihr als BR ein gerichtliches Verfahren nach § 101 i.V.m. § 23 Abs.3 BetrVG gegenüber dem Arbeitgeber einleiten.
14.05.2016 um 17:03 Uhr
Ich denke KA heißt Kurzarbeit. Da kommt es natürlich auch darauf an, was genau in der Betriebsvereinbarung festgelegt wurde.
14.05.2016 um 22:55 Uhr
@ Kommisar
"bin stellv.BR und wir haben ein ernstes problem in unseren Betrieb."
Ein ernstes Problem habt Ihr ziemlich sicher, aber nicht, weil jetzt 2-3 Leih-AN eingestellt werden sollen!
"Haben fast durchgehend seit 2009 KA ..."
Wenn tatsächlich Kurzarbeit gemeint sein sollte, hat das ja nun rein gar nichts mehr mit einer VORÜBERGEHENDEN Verkürzung der betrieblichen AZ infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses zu tun!
Und falls es tatsächlich eine BV "Kurzarbeit" geben sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Passus enthalten ist: "Die Zustimmung zur Einführung von Kurzarbeit wird nur unter der Bedingung erteilt, dass die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld zahlt."
Die Merkblätter 8a (richtet sich an AG und Betriebsvertretungen) und 8b sind bekannt?
Und falls es einen WA geben sollte, was sagt denn der?
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