Erstellt am 16.05.2020 um 01:16 Uhr von celestro
Was soll das bedeuten? "LA belegen Ihren Arbeitsplatz zu 100% des Lohnes"?
Erstellt am 16.05.2020 um 19:18 Uhr von Mkk-S-8163
Demnächst soll ich in Kurzarbeit gehen, obwohl noch genug Arbeit da ist und diese von einem Leiharbeiter verrichtet wird ! Muss ich das akzeptieren oder kann ich auf meinen Arbeitsplatz bestehen. Meine Firma sollte doch in erster Linie seinen fest angestellten Mitarbeitern verpflichtet sein, oder gibt es da Gesetzeslücken?
Erstellt am 17.05.2020 um 15:08 Uhr von celestro
Was soll denn in der KA mit dem LA passieren?
Erstellt am 18.05.2020 um 07:15 Uhr von BRHamburg
Der Mitarbeiter von der Leihfirma soll vermutlich gekündigt bzw. abgemeldet werden.
Erstellt am 18.05.2020 um 07:22 Uhr von moreno
MKK - S habt Ihr einen Betriebsrat?
Erstellt am 17.03.2022 um 11:42 Uhr von Doci112
Was sind denn das hier für sinnbefreite Antworten, habt ihr alle keine Ahnung ? Wenn das so ist, schreibt, doch besser gar nichts.
Der MA hat ein berechtigtes Problem damit, dass er in KA gehen soll, obwohl in seinem Betrieb LA beschäftigt sind, die den selben Job machen wie er, bei vermutlich geringerer Bezahlung.
Fakt ist , der AG hat dafür zu sorgen, dass seine Angestellten an erster Stelle stehen und dann erst der LA. Ausnahme ist nur, wenn der LA Arbeiten verrichtet, dessen Qualifikation nur er hat und ausführen darf, bzw es nicht genug eigene MA gibt, die die selbe Arbeit verrichten können. *PUNKT*
Da gibt es keinen Spielraum. sollte der AG das dennoch tun, sollte man, den AG und BR mal darauf hinweisen. wenn das nicht fruchtet, einen Rechtsbeistand nehmen , der dann die zuständige Berufsgenossenschaft und das Arbeitamt anschreibt, was ja für die Auszahlung des KA-Geldes zuständig ist. Weitere Schritte bitte immer nur mit Anwalt, denn man kann sich sonst sehr schnell selbst ins Bein schießen und das will man ja nicht.
Erstellt am 17.03.2022 um 11:50 Uhr von celestro
Ich kann nur ein paar Nachfragen erkennen. Ansonsten ist das Thema jedenfalls fast 2 Jahre alt. Fragt sich also, wie sinnig Dein "Ausraster" hier ist.
Erstellt am 17.03.2022 um 14:49 Uhr von Doci112
Weil das Thema wieder aktueller denn je ist. Sehr viele Betriebe haben seit Monaten Kurzarbeit und beschäftigen trotzdem Leiharbeiter, obwohl es oftmals eigentlich nicht zulässig ist. Beim Googlen zu dem Thema stößt man als aller erstes auf dieses Forum. Deshalb ist mein "Ausraster" durchaus sinnvoll.
Erstellt am 17.03.2022 um 15:31 Uhr von Relfe
@Doci112
"Ausraster" in dieser Form sind eher nie angebracht.
Und die LA in diesem Thread arbeiten zu 100% Lohn gem TE, demnach ist das also nicht die "Billigversion". Und auch wir kennen so einigermaßen mit KA aus, weil die meisten hier das selbst erlebt haben.
Und Du widersprichst Dich auch gerade selbst:
Zitat 1:
Fakt ist , der AG hat dafür zu sorgen, dass seine Angestellten an erster Stelle stehen und dann erst der LA. Ausnahme ist nur, wenn der LA Arbeiten verrichtet, dessen Qualifikation nur er hat und ausführen darf, bzw es nicht genug eigene MA gibt, die die selbe Arbeit verrichten können. *PUNKT* Da gibt es keinen Spielraum.
Zitat 2:
Sehr viele Betriebe haben seit Monaten Kurzarbeit und beschäftigen trotzdem Leiharbeiter, obwohl es oftmals eigentlich nicht zulässig ist.
erst schreibst Du "*Punkt* Da gibt es keine Spielraum", dann wieder "oftmals eigentlich nicht zulässig"
das ist eben der eigentliche Punkt: es ist manchmal doch zulässig und daher die Nachfragen. Aber da keine Antworten gekommen sind, auch keine weitere Diskussion, weil keiner weiß:
1. gibt es eine BV dazu
2. gibt es überhaupt einen BR im Betrieb
3. werden Einzelabmachungen mit den AN gemacht
usw.
hier pauschal "rumzumotzen" das hier alle "doof" sind, ist wohl genauso falsch, wie die Behauptung ""*Punkt* Da gibt es keine Spielraum"
Aber stelle gerne eine konkrete Frage, schätze Du bekommst ein konkrete Antwort
Erstellt am 17.03.2022 um 15:59 Uhr von moreno
Ich liebe Leute die noch nicht mal ein Datum lesen können! ;-)