Umgehung Höherreihung Verwendungsgruppe
Liebe Forumsteilnehmer! Zuerst möchte ich mich kurz vorstellen - mein Name ist Thomas Aigner und in Betriebsrat eines Unternehmensmit rd. 460 Angestellten. Zugehörig sind wir dem Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes.
Zu meiner Frage: Ich hatte bereit im letzten Jahr darauf aufmerksam gemacht, dass ein MA aufgrund der Anzahl von zugehörigen Mitarbeiter:innen in eine höhere Verwendungsgruppe zu überführen ist (von VWG III auf VWG IV). Jetzt scheint es so zu sein, dass man dem MA in unseren System die zugeordneten Mitarbeiter:innen direkt an den Abteilungsleiter "berichten" lässt - dh Freigabe Zeiterfassung, Urlaub etc.
Aus meiner Sicht hat sich dadurch die Höherreihung aus dem Vorjahr nicht erledigt da die Führungskraft bis zum 31.12.2023 knapp 13 Mitarbeiter zu "führen" hatte und dadurch der Anspruch auf Höherreihung bereits im Vorjahr bestanden hat. Klar gibt es Regelungen die VWG wieder zu ändern aber die Ansprüche auf zb das im Vorjahr erhöhte Grundgehalt aufgrund der Höherreihung in der VWG (der Kollege wird lt. KV bezahlt) bleibt dadurch unberüht.
Für mich stellt sich diese Vorgehensweise wie eine "Umgehung" dar und ich würde Eure Meinung sehr schätzen bzw. um Tipps der weiteren Herangehensweise - in welcher Form bzw. unter Hinzuziehung welcher rechtl. Grundlagen soll ich die Stellungnahme gegenüber dem Unternehmen formulieren?
Besten Dank Thomas
Community-Antworten (11)
16.01.2024 um 13:28 Uhr
Über welchen Zeitraum musste der MA denn die 13 Personen führen?
Ab 2024 übernimmt das nun der Abteilungsleiter selber? Habe ich das richtig verstanden?
16.01.2024 um 13:36 Uhr
Ja korrekt - jetzt soll das der Abteilungsleiter selbst übernehmen. Die bisherige "Führungskraft" hatte das Team seit 10/2022. Hoffe meine Antwort hilft und DANKE
16.01.2024 um 13:45 Uhr
Dann verhandel mit dem AG eine Einmalzahlung über die Differenz x Anzahl der Monate.
Der MA übt es ja nicht mehr ais, ais welchem Grund sollte er nun Geld für etwas erhalten, was er nicht tut?
Aus welchem Grund übernimmt es nun der Abteilungsleiter, weshalb macht es der MA nicht mehr?
16.01.2024 um 14:18 Uhr
Tut mir leid aber hier liegt nach meiner Einschätzung ein Missverständnis vor - warum soll eine Einmalzahlung verhandelt werden? Als Beispiel: VWG III KV-Gehalt 2.000,00 Euro - IST-Gehalt vom MA auch 2.000,00 Euro. Korrekte Höherreihung im Vorjahr VWG IV KV-Gehalt 2.200,00 Euro daher ist der MA auf diesen Grund-KV anzupassen. Folgt später eine "Neueinreihung" zb wieder zurück in die VWG III (Entfall Führungsaufgabe) ist das möglich aber sein Gehalt verändert sich dadurch nicht. Andernfalls wären wir im Bereich der verschlechternden Versetzung und diese ist Zustimmungspflichtig. Einen Verhandlung über eine Einmalzahlung wäre daher für den betroffenen Kollegen kein wirklicher Vorteil da Ansprüche für die Zukunft wegfallen.
16.01.2024 um 14:26 Uhr
Deine Frage ist schon sehr speziell. Wenn es durch die Personalverantwortung wirklich zu einer höheren Vergütung kommt die nicht rückgängig gemacht werden kann sollte der AN dies auch einfordern. Hier habt Ihr doch bestimmt auch gute Ansprechpartner in der Gewerkschaft?
*vom Administrator angepasst
16.01.2024 um 14:39 Uhr
Ok, danke für die Info Moreno aber ich finde es schade wenn für Betriebsräte ein solches Forum geschaffen wird und dann hat man relativ schnell das Gefühl hier nicht wirklich auf kompetente Aussagen zu treffen - wäre doch einen Herausforderung für den Admin darauf zu achten, solchen "Trolls" - wie Du es bezeichnest - hier nicht diese Spielwiese anzubieten. Ich werde ohnehin auch bei der GPA anfragen aber mein Gedanke war zuerst hier einen Aussagekräftige Stellungnahme zu bekommen da natürlich ich als Betriebsrat in erster Instanz diese "Umgehung" aufzeigen und ggf. weitere Schritte einleiten werde - dem DN halte ich hier außen vor damit auf ihm der Druck nicht fällt! LG
16.01.2024 um 14:50 Uhr
ist das Österreichisches Arbeitsrecht? "Kollektivvertrag" kenne ich nicht im Deutschen Arbeitsrecht, deshalb meine Frage...
Aber gut das sich TT_5 damit auskennt, Respekt ....
Gruß Galaxy
16.01.2024 um 15:40 Uhr
@Betriebsrat 2302
Schau einfach auf die Ziffer im Nicknamen, dann siehst Du wieviele Versuche der Admin schon unternommen hat.
Aussagen die komplett hahnebüchen sind, werden ja auch regelmäßig zensiert.
Zum Thema:
Das Forum ist schon sehr hilfreich. Viele User sind echt sattelfest. Bei Individualfragen ist es aber oft so, dass einfach Erfahrungswerte fehlen und auch die Kommentare nicht so wirklich helfen können. Da kommt dann schon mal ein Verweis auf einen Gewerkschaftssekretär oder Arbeitsrechtler. Das ist im Einzelfall aber auch zielführender als Tipps auf Basis von gefährlichem Halbwissen, oder auf Mutmaßungen basierende Diskussionen.
16.01.2024 um 16:09 Uhr
Vielen Dank für die Ausführung Muschelschubser!
16.01.2024 um 18:19 Uhr
Weshalb soll der MA Geld für etwas erhalten, was er nicht ausführt?!
Beispiel:
Arbeit A wird entlohnt mit 2000 Arbeit B wird entlohnt mit 2500
MA erledigt Arbeit A, erhält 2000 MA erledigt Arbeit B für einen Zeitraum X, erhält 2500 MA erledigt im Anschluß wieder Arbeit A, dann bitte auch nur wieder 2000!
Aus welchem Grund führt der MA die Aufgabe nicht mehr aus? Mangelnde Kompetenz?
*vom Administrator angepasst
16.01.2024 um 20:51 Uhr
Hier wird wohl offensichtlich versucht, Regelungen zu umgehen.
*vom Administrator angepasst
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