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Umgehung von Leiharbeitnehmerregelungen

A
aegberg
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

neben dem Beruf besuche ich ein Abendstudium in BWL. Für das Fach Arbeitsrecht schreibe ich eine Hausarbeit über das folgende Thema und würde mich über Tipps freuen, welche rechtlichen Bereiche ich dabei berücksichtigen sollte.

Beispielfall: Mehrere Angestellte sind bei Firma A einer Zeitarbeitsfirma unbefristet Angestellt. Es besteht keine Rahmentarifvertrag.

Firma B hat einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung mit maximal 5% Leiharbeitnehmerquote, diese Quote ist ausgeschöpft. Deshalb versucht Firma B auf anderem Wege Mitarbeiter zeitlich befristet einzustellen. Firma B ist im IG Metall Rahmentarifvertrag, mit festen Entgeldgruppen.

Firma B stellt die Mitarbeiter von Firma A für 18 Monate befristet ein. Die Mitarbeiter kündigen bei Firma A, haben allerdigs einen Vertrag, dass sie nach Beendigung des Einsatzes wieder bei Firma A eingestellt werden. Die Angestellten unterschreiben einen Arbeitsvertrag bei Firma B. Sie bekommen bei Firma B allerdings nicht das Gehalt, dass in der Entgeldgruppe der Stellenausschreibungen genannt war, sondern werden in eine Entgeldgruppe einsortiert, die der nächsthöheren Gruppe über ihrem Gehalt bei Firma A entspricht. (Beispiel: Ein Mitarbeiter bekommt bei Firma A 30.000€ im Jahr. Gemäß Tarifvertrag z.B. EG8 ist seine Position bei Firma B mit 40.000€ ausgeschrieben. Er bekommt allerdings einen Vertrag mit EG6 mit 34.000€) Die Differenz zwischen den Gruppen bezahlt Firma B an Firma A, damit diese die Angestellten nach Ablauf des Arbeitsvertrags wieder einstellen. Das Konstrukt wird bei den beteiligten Gruppen wahlweise als Cafeteria-Modell oder Nonnen-Modell bezeichnet.

Mir als Laie fallen die folgende Fragen ein:

  1. Die Betriebsvereinbahrung sieht eine maximale Leiharbeitnehmerquote vor. Auch wenn das System anders genannt wird, entspricht es meiner Auffassung nach dem Modell einer Leiharbeitnehmerüberlassung. Welche Möglichkeiten hat dadurch der Betriebsrat oder der Arbeitnehmer?
  2. Gibt es Reglungen, nach denen sich ein Arbeitnehmer einklagen könnte?
  3. Welche Rechtlichen Grundlagen gibt es, Mitarbeiter in eine niedrigere Gehaltsgruppe einzugruppieren?
  4. Welche Möglichkeiten haben sowohl der Betriebsrat als auch die Arbeitnehmer sich dagegen zu wehren?

Über gesetzliche Grundlagen und weitere Punkte die ich berücksichtigen sollte bin ich selbstverständlich dankbar.

Wie gesagt möchte ich in meiner Arbeit analysieren, ob diese Regelung legal ist und werde die Ergebnisse anschließend in unserem Kurs präsentieren. Das ganze soll am Ende etwa 2.500 Wörter umfassen.

Vielen Dank im Vorraus.

1.45007

Community-Antworten (7)

G
gironimo

08.01.2017 um 13:33 Uhr

Das nennt man auch Menschenhandel.....

Der BR wird möglicher Weise von dem Deal der Betriebe A+B zum Zeitpunkt der Einstellung nichts wissen. Für ihn kommen einfach nur befristete Einstellungen auf ihn zu.

Er ist dann nach § 99 BetrVG zur Einstellung und zur Eingruppierung (zwei Vorgänge, die getrennt zu betrachten sind) zu hören.

Der BR kann nun der fehlerhaften Eingruppierung die Zustimmung verweigern (§ 99 Abs. 2 Nr.1 BetrVG). Fehlt die Zustimmung zur Eingruppierung, muss der Arbeitgeber sich die fehlende Zustimmung beim ArbG ersetzen lassen. Oder der AG missachtet einfach die fehlende Zustimmung des BR. Dann kann dieser vom § 101 BetrVG gebrauch machern.

Damit sind aber die Möglichkeiten des BR erschöpft. Stellt das Gericht fest, dass die Arbeitnehmer in eine höhere Gruppe einzugruppieren sind, der Arbeitgeber tut es aber dennoch nicht, bleibt nur der individuelle Rechtsweg (ggf. mit dem Rechtsschutz der Gewerkschaft für Mitglieder). Aber wer tut das schon in dieser Situation .........

Daher würde ich als BR auch immer den Kontakt zur Gewerkschaft suchen wenn ich bemerke, dass der Tarif "sytematisch" nicht eingehalten wird.

A
aegberg

08.01.2017 um 15:18 Uhr

Dankeschön. Dass der Betriebsrat eventuell keine Übersicht hat welche Gehaltsgruppen es in welcher Abteilung gibt habe ich nicht bedacht. Die Mitarbeiter könnten also als ersten Schritt zum Betriebsrat gehen und diesen über die Situation und die fehlerhafte Einteilung aufklären. Je nachdem ob dieser davon weiß ergeben sich dann die nachfolgenden Aktionen, mit Klage als letzter Möglichkeit. Vom ethischen Standpunkt aus empfinde ich die Ganze Konstruktion auch als sehr ausbeuterisch. Letztendlich wird dadurch das Lohngefüge nach unten gedrückt und die Betriebsvereinbarung unterlaufen.

G
gironimo

08.01.2017 um 17:18 Uhr

Den Überblick sollte der BR schon haben. Ich meinte eher, das der Arbeitgeber dem BR über die Vereinbarung mit der Verleihfirma im dunklen lässt. Dann merkt er vielleicht gar nicht sofort, dass die BV unterlaufen wird.

Lügen haben zwar kurze Beine, aber es kann u.U. eine Weile dauern, bis er hinter den Kuhhandel kommt.

Mit dem BR reden, ist immer der richtige Weg.

P
Pjöööng

08.01.2017 um 18:49 Uhr

Naja, Menschenhandel ist etwas völlig anderes!

Aus meiner Sicht könnten folgende Aspekte für die Hausarbeit relevant sein:

Zuerst einmal verwundert mich, dass bei einer Aufgabenstellung im Rahmen eines Studiums die Rede davon ist, jemand sei bei einer "Firma" angestellt. Das ist ziemlicher Unsinn und damit stellt sich natürlich die Frage auf welchemNveau die Aufgabe bearbeitet werden soll.

Nächstes "Es besteht kein Rahmentarifvertrag"? Bewusste Irreleitung um den Unterschied zwischen einem Rahmentarifvertrag und einem Tarifvertrag herausarbeiten zu lassen? Oder schlampige Aufgabenformulierung?

Zu prüfen wäre zuerst einmal ob hier irgendwelche rechtlichen Regelungen umgangen werden. Verbotene Arbeitnehmerüberlassung scheint nicht vorzuliegen. Möglicherweise handelt es sich bei dem Konstrukt um ein oder mehrere Scheingeschäfte, diese könnte nichtig sein. Dazu müsste man die drei unterschiedlichen Vertragsbeziehungen beleuchten. Wenn bei dem Verleiher tatsächlich überhaupt kein Tarifvertrag gilt, dann wäre das Thema equal pay zu analysieren. Wenn den AN hier Lohn vorenthalten wird, wem gegenüber haben sie einen Anspruch auf Nachzahlung? Nur B gegenüber, oder auch A? Liegt hier tatsächlich Arbeitnehmerüberlassung vor? Die Zahlungen von B an A wären hier zu hinterfragen. Die Begründung dass B an A Geld zahlt, damit dieser später seine Mitarbeiter einstellt ist sehr ungewöhnlich...

In der Realität würde ich dann sicherlich auch nach dem Geist der BV fragen. Was ist ihr Ziel? Wird dieses Ziel mit dem gewählten Konstrukt gefährdet?

Vielleicht mal als Gedankenspiel: Was wäre wenn das selbe Konstrukt ohne diese Vereinbarung über die Rücknahme der AN erfolgt wäre? Wenn B die Arbeitskräfte einfach abgeworben hätte? Oder wenn die Rückkehr zum alten AN an eine Bedingung geknüpft worden wäre: "... sofern sie nicht von B in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden."?

Lassen wir mal für einen Augenblick gedanklich die Rückkehrvereinbarung weg: Da der Arbeitgeber die LAN-Quote zu übersteigen droht, übernimmt er Leiharbeitnehmer vorerst in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Da würde sich so mancher BR auf die Schultern klopfen...

Was die zu niedrige Entlohnung angeht, wäre zu prüfen auf welcher rechtlichen Grundlage der Tarifvertrag gilt. Besteht Tarifbindung? Oder ist es eine Gleichstellungsabrede? Daraus würden sich dann Handlungsoptionen für die Arbeitnehmer ergeben.

S
samira

08.01.2017 um 20:23 Uhr

Vielleicht schreibst du die Arbeit. Die Antworten auf nicht gestellte Fragen hast du ja schon. Und im Zweifel formulierst du die Fragen einfach um.

Du verwechselst wohl das BR-Büro mit einer Rechtsanwaltskanzlei.

N
nicoline

08.01.2017 um 22:57 Uhr

@Pjöööng dass bei einer Aufgabenstellung im Rahmen eines Studiums die Rede davon ist, jemand sei bei einer "Firma" angestellt. Das ist ziemlicher Unsinn Und ich finde deine immer mal wieder aufflammende Arroganz Fragestellern gegenüber, die sich nach deiner Auffassung nicht exakt genug ausdrücken(obwohl du genau weißt, was gemeint ist) gelinde ausgedrückt, ziemlich daneben!

@aegberg möchte ich in meiner Arbeit analysieren, ob diese Regelung legal ist und werde die Ergebnisse anschließend in unserem Kurs präsentieren. Ich frage mich gerade, wer hier wirklich analysiert, du, oder die, die dir hier antworten. Zusätzlich frage ich mich, was an Stoff in deinem Studium vermittelt wurde, dass du hier nachfragen musst, um deine Hausarbeit bewältigen zu können!

P
Pjöööng

09.01.2017 um 00:21 Uhr

nicoline, you made my day!

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