Zulässigkeit der Befristung - Umgehen dieser Befristung?
Huhuu zusammen,
unser Betrieb ist Teil einer Firmengruppe. Bei uns ist es die letzten Jahre üblich gewesen, bei Neueinstellungen Jahresverträge mit den neuen Kollegen abzuschließen, diese wurden dann um ein Jahr verlängert, anschließend kam es zur Festanstellung. Nun häufen sich die Fälle in denen Kollegen, nach den zwei Jahren über eine andere Firma der Firmengruppe einen weiteren Jahresvertrag bekommen. Ihre Tätigkeit und ihr Arbeitsfeld ändern sich nicht. Froh darüber weiterarbeiten zu können nehmen diese Kollegen das Angebot an, denn als Alternative bleibt nur die Arbeitslosigkeit. Zeitgleich kommt es zu Neueinstellungen über unsere Firma. Wie ist das nun rechtlich zu sehen, kann man so TzBfG § 14 ( Zulässigkeit der Befristung ) umgehen. Wie sollte der Betriebsrat sich verhalten ?
grüße mario
Community-Antworten (2)
03.03.2009 um 10:02 Uhr
Hallo Mario
der Knackpunkt ist wie die betriebliche Struktur bei Euch vorliegt sind? Wenn Tätigkeit und Arbeitsumfeld gleich sind ist auch der Arbeitsort der Selbe? Ist es der selbe Geschäftsführer / Leit. Angestellter ? Es liegt der Verdacht nahe, dass der Firmenwechsel nur zum Schein und Umgehung TzBfG vollzogen wird.
Der BR könnte informieren, könnte sich über die Neueinstellungen Gedanken machen § 99 BertVG mal die Gründe lesen.
03.03.2009 um 10:15 Uhr
Im Zweifelsfall sollte ein Kollege auf Entfristung klagen.
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