Erstellt am 13.05.2010 um 01:07 Uhr von Torsten
Hallo Neuner,
was sagt den der Tarifvertrag dazu?
Diese Gewohnheitsrecht gibt es meiner Meinung nach nicht im Arbeitrecht, es gibt aber den Begriff der Betrieblichen Übung.
Da solltest Du mal nachschlagen.
Lieben Gruß
Torsten
Erstellt am 13.05.2010 um 08:38 Uhr von pirat
@neuner,
eine BV Schicht, die diesen Regelungstatbestand berücksichtig, gibt es demnach nicht....
zur gefälligen Info.....
http://www.fahrpersonalrecht.de/inhalte/pdf/Rechtsprechung/BAG/BAG%20-%20Mitbestimmung%20bei%20Schichtwechsel.pdf
Erstellt am 13.05.2010 um 09:15 Uhr von neuner
Hallo,
das Unternehmen ist leider nicht im Arbeitgeberverband, also keine Tarifbindung.
Die betriebliche Übung wird doch eigentlich nur im Kollektivrecht angewendet, daher wird hier, im individualrechtlichen Bereich, wahrscheinlich keine Anwendung möglich sein, oder sehe ich das falsch?
@pirat: Danke für die Antwort, aber leider geht der link nicht.
Wie sieht es denn mit familiären Gründen, speziell Kinderbetreuung, aus?
Da gibt es doch vom BAG ein Urteil bezüglich der Grenzen des Direktionsrechts. Ich finde nur leider das AZ nicht mehr.
In diesem Urteil wird vom AG verlangt, auf familiäre Belange des AN Rücksicht zu nehmen.
Grüße neuner
Erstellt am 13.05.2010 um 09:56 Uhr von ridgeback
Hallo neuner,
vielleicht hilft Dir folgender Beitrag aus der NZA 1992 Heft 3;
Mitbestimmungspflichtig ist nicht nur, wann die einzelnen Schichten beginnen und enden sollen, sondern auch, ob im Betrieb überhaupt in mehreren Schichten gearbeitet werden soll oder nicht. Die Einführung einer zweiten oder dritten Schicht betrifft nicht die Frage der regelmäßigen Dauer der Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer, sondern die Lage ihrer Arbeitszeit im Rahmen der zulässigen Nutzung der betrieblichen Anlagen. ++ Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts besteht allerdings nicht darin, eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Anlagen zu blockieren, sondern die persönlichen Belange der Arbeitnehmer zu schützen.++ Dieser Interessenausgleich obliegt im Streitfall primär der Einigungsstelle. Erfaßt wird ferner der Schicht- oder Dienstplan selbst. ++ Selbst die Umsetzung einzelner Arbeitnehmer von einer Schicht in die andere stellt einen Mitbestimmungstatbestand zumindest dann dar, wenn betriebliche Gründe dazu veranlassen.++
Erstellt am 13.05.2010 um 12:50 Uhr von Petrus
"Dem MBR unterliegen auch die Grundsätze, nach denen die ArbN den einzelnen Schichten zugeordnet werden sollen (BAG 17.6.89, 28.5.02)" (Fitting §87 RN 123)
Im selben Abschnitt behauptet er zwar, dass die Zuweisung eines ArbN von einer Schicht in die andere nicht nach §87 mitbestimmungspflichtig sei. In Klammern steht dazu aber, dass das völlig unbedeutende BAG (27.6.89) anderer Auffassung ist.
Auf jeden Fall sei es aber eine Versetzung - die wiederum nach §99 Widerspruchsrechte des BR begründet. Hier käme meiner Meinung nach eine Zustimmungsverweigerung nach §99(2) Nr.4 iVm §80(1) Nr. 2b BetrVG in Betracht.
Auf Dauer sollten -wie pirat schon vorschlug- genau solche Sachen in einer BV Schichtarbeit geregelt werden; notfalls per E-Stelle (Eigentor der HR-Chefföse...)
Erstellt am 13.05.2010 um 21:42 Uhr von DerAlteHeini
neuner
Egal wie der BR beteiligt wird und wie er sich äußert, Genanntes ist eine Versetzung.
Hier hat der Arbeitgeber sich mit dir zu einigen, wenn nicht, müsste er eine Änderungskündigung aussprechen.
Gegen diese Änderungskündigung kannst du innerhalb der gesetzlichen Frist Kündigungsschutzklage einreichen, wobei dann die Änderungskündigung auf Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit vom ArbG überprüft wird.
Übrigens, bist du BR Mitglied und dein Thema wird im BR besprochen und beschlossen, bist du rechtlich verhindert und ein Ersatzmitglied muss geladen werden.
Erstellt am 13.05.2010 um 22:07 Uhr von nicoline
Petrus,
die Herren DKK sagen zum Thema Vesetzung von einer in eine andere Schicht:
Rn 102 zu § 99
Von der Veränderung des Arbeitszeitregimes für alle bzw. eine Gruppe von AN zu unterscheiden ist die individuelle Versetzung des AN in eine andere, als solche vorher schon bestehende Schicht (a. A. GK-Kraft/Raab, Rn. 70). Das BAG (23. 11. 93, DB 94, 426) erblickt im Wechsel von einer in die andere Schicht allein noch keine mitbestimmungspflichtige Versetzung. Der damit verbundene Wechsel von Arbeitskollegen müsse zu einer dem Gesamtbild nach neuen Tätigkeit führen, etwa im Sinne von Gruppenarbeit (vgl. LAG Köln 26. 7. 96, NZA-RR 97, 280).
Erstellt am 13.05.2010 um 22:28 Uhr von nicoline
neuner,
*Danke für die Antwort, aber leider geht der link nicht.*
die funktionieren hier nicht direkt, mußt den link kopieren und einfügen.
Erstellt am 14.05.2010 um 12:07 Uhr von Petrus
@nicoline: Klingt für mich ja auch logisch - nur ist die Rechtsprechung dies nicht immer. Und wenn im Fitting steht: "aA BAG" macht mich das durchaus stutzig...
Aber es scheinen sich ja alle einig zu sein, dass zumindest der 99er greift..
Erstellt am 14.05.2010 um 12:17 Uhr von DonJohnson
Nö Petrus - ich nicht.
Vielleicht ist folgender Beschluss interessant - wenn man sich die Begründung etc durchliest:
BAG, 19.02.1991, 1 ABR 21/90
Ich finde, dass gerade in dem hier dargestellten Fall doch Paralelen zu dem Urteil gezogen werden können...
Erstellt am 14.05.2010 um 12:21 Uhr von Waschbär
@neuner,
ich finde es ja gut, das dein chefe so viel zeit hat dich zu ärgern, allerdings finde ich keine begründung zur versetzung in eine andre schicht ?
eine versetzung via direktiobns recht um einen Br das leben schwer zu machen, würde ich nicht akzeptieren.
schon wegen der gleichbehandlung.
mh, durch den schichtwechsel, ändert sich da auch was vom Geld ?
Erstellt am 14.05.2010 um 12:26 Uhr von DonJohnson
Aber Waschbär... das macht doch der AG nicht um ein BRM zu ärgern... Im Gegenteil - er will Gleichberechtigung für alle, darum kann doch wohl ein BRM auch Wechselschicht machen, oder? ;-)))
Erstellt am 14.05.2010 um 12:34 Uhr von Waschbär
@DonJohnson,
genau das lese ich aber nicht ! Ich Lese hier das der "Nick" in der Schicht umgelkt wird, also keine Wechsel SONDERN komplett andre Schicht OHNE Grund, aber mit erheblichen Sozialen benachteiligungen für Frau und Kind.
Das geht so nicht... und bei einem BRM erst recht nicht.
Erstellt am 14.05.2010 um 13:45 Uhr von DonJohnson
Waschbär
Obwohl das jetzt echt am Thema vorbei geht, ist es doch wohl fakt, dass die KollegenInnen die dann anscheinen IMMER nur Nachtschicht machen benachteiligt werden... Auch gesundheitlich ist das mehr als gut für diese...
Darum ist die Antwort auf die Frage leicht. Der BR kann eine BV diesbezüglich abschließen und das regeln. In meinen Augen muß er es sogar.
Eine Versetzung nach 99 sehe ich hier auf keinem Fall. So oder so wird es zu einer Wechselschicht kommen (vielleicht - was aber spektakuliv wäre gibt es die sogar schon und dieser AN wurde immer warum auch immer davon ausgenommen).
Wenn der BR das nicht über 87 regelt, ist es ja gut, wenn nciht... tja wegen betrieblicher Übung wird der BRM hier nciht klagen können - bzw nicht gewinnen...
Erstellt am 14.05.2010 um 15:17 Uhr von waschbär
@DJ,
wenn der BR es will, wird der Ag das nicht machen.
Das muss der BR dem AG zu klar machen.
Willkür ist ein grund um Vertrauensviolle zusammen Arbeit neu zu überdenken.
wir Verhandeln nicht das Leben eines BRMs.
Sollte es echte uns nach voll ziehbare Gründe geben, welche auch dem AN(BRM) verständlich sind und sollte desweitren im vorfelde geprüft worden sein das alle andren alternativen erwogen worden sind.
Können wir gerne darüber Reden, OB uns dieses auch Plausiebel ist.
Ansonsten gehen wir von willkür und Behinderung des BR Mandates Arbeit aus, welches zu folge hat das wir unsere zusammen Arbeit neu überdenken müssen.
Dem würde ich seine Anträge um die Ohren Hauen !!!! Da würde ich mit der Lupe durch die Firma gehen ! Der hätte soviel Öffentlichkeit in der Firma, der Ruder schneller zu rück als der BRM "Oh.." sagt !!!
Geht gar nicht !
Erstellt am 14.05.2010 um 15:38 Uhr von DonJohnson
WB
Da sind wir ja einer Meinung - keine Frage. Hier ging es aber um eine andere Sache und entschuldige bitte lieber Freund, Polemik ist hier jetzt glaube ich nciht angebracht ;-)))
In der Sache gebe ich dir ja recht. Die Frage war aber eine andere, oder? Und die Behinderung müßtest du erstmal nachweisen können...
Erstellt am 14.05.2010 um 16:52 Uhr von neuner
Hallo an Alle,
ich glaube dieses BAG Urteil könnte helfen.
http://www.jura.uni-koeln.de/uploads/media/Pflichten_im_Arbeitsverhaeltnis.pdf
Hier ist Seite 8 interessant.
Wie seht ihr das?
Im übrigen arbeite ich bisher auch schon in Wechselschicht, aber da ich laut meinem Abt.-Leiter ein ,,Unruhestifter" bin, soll ich eben in einer der anderen Schichten arbeiten.
Und da habe ich ein Problem.
Unser BR sieht es eben so, das dies keine Versetzung nach §99 darstellt, da der Arbeitsplatz der gleiche bleibt.
Daher werde ich wohl die familiäre Situation als einzigen Grund gegen diese Maßnahme des Ag anführen können.
Grüße neuner
Erstellt am 14.05.2010 um 17:02 Uhr von DonJohnson
neuner
*Im übrigen arbeite ich bisher auch schon in Wechselschicht,*
Das las sich aber zuvor anders. Da stand auch, dass du seit 20 Jahren Frühschicht hattest...
Oder werde ich senil? Ich denke nciht...
Also wenn du fragst, dann bitte mit richtigen Angaben.
*Daher werde ich wohl die familiäre Situation als einzigen Grund gegen diese Maßnahme des Ag anführen können.*
Wenn du dir die Mühe gemacht hättest, unter anderem mein genanntes Urteil zu googlen, könnte das durchaus nicht so sein, was allerdings an euerm Gremium liegen würde...
Erstellt am 14.05.2010 um 17:25 Uhr von neuner
Hallo DonJohnson.
Ich schrieb in meinem Eingangsbeitrag nichts von Frühschicht, sonder das wir im 3-Schicht-System arbeiten.
Das von Dir genannte Urteil habe ich sehr wohl gelesen, allerdings kann ich nicht erkennen, inwieweit es zur Klärung meines Problems hilfreich sein soll.
Da bräuchte ich eine Erläuterung dazu.
Grüßer neuner
Erstellt am 14.05.2010 um 17:43 Uhr von DonJohnson
Doch, das hast du geschrieben - aus diesem Grund habe ich das Urteil gepostet ;-)))
Erstellt am 14.05.2010 um 17:50 Uhr von neuner
Da liegt wohl ein Mißverständnis vor.
Ich arbeite seit fast 20Jahren in der selben Schicht, aber eben im 3-Schicht-System.
Also auch rollierend.
Daher kann das von Dir gepostete Urteil nicht hilfreich sein. Trotzdem danke für Deine Bemühungen.
Grüße neuner
Erstellt am 14.05.2010 um 18:52 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 16.05.2010 um 19:12 Uhr von neuner
@alle.
Ich danke hiermit allen, die aktiv an der Problemlösung mitgearbeitet haben.
Ich denke die Antworten gefunden zu haben, nach denen ich gesucht habe.
Grüße neuner