Erstellt am 09.01.2024 um 17:51 Uhr von Muschelschubser
Die neue Mitarbeiterin sollte sich bewusst sein, dass wenn sie auf die Berücksichtigung der freien Samstage beharrt, dies eigentlich und konsequenterweise auch Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch haben müsste.
Insofern nimmt sich da nichts.
Ich würde das rechnerisch dann ähnlich sehen wir bei der Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs.
Ausgehend von 24 Mindest-Urlaubstagen berechnet man den Mindesturlaubsanspruch folgendermaßen:
Gesamte Urlaubsdauer (24 Tage) : Werktage (6 Tage) x tatsächlich geschuldete Tage (5 Tage) = 20 Tage.
Ist klipp und klar geregelt dass jeden zweiten Samstag gearbeitet wird, würde ich von 22 Tagen Mindesturlaub ausgehen.
Ähnlich würde ich dann auch bei 34 Tagen argumentieren.
Wer also bei der Urlaubsplanung jeden zweiten Samstag unter den Tisch fallen lassen will, muss das konsequenterweise eigentlich auch beim Urlaubsanspruch tun.
Erstellt am 09.01.2024 um 18:01 Uhr von Olav HB
Die im Tarifvertrag für die Apotheken vereinbarte 34 Urlaubstage beziehen sich auf eine Arbeitswoche von 6 Werktage. Für eine Woche Urlaub müssen tatsächlich, wie der AG meint, 6 Tage aufgenommen werden. "Nur Samstag" Urlaub nehmen funktioniert also niicht.
In Deinem Betrieb ist es also genau so
Erstellt am 10.01.2024 um 07:45 Uhr von Erbsenzähler
Der Urlaubsanspruch in der Apotheke bezieht sich auf Werktage und nicht auf Arbeitstage, so wie Olaf schon schreibt.
Wenn es sich hier um eine Apotheke handelt und nur jeder zweite Samstag gearbeitet wird minimiert sich der Urlaub laut dem PTA-Forum.
"Wenn Angestellte beispielsweise fünf Tage in der Woche und jeden zweiten Samstag arbeiten, beträgt der Faktor 5,5. Arbeiten sie jeden dritten Samstag, beträgt der Faktor 5,33 – und bei jedem vierten Samstag 5,25. Wenn sie an jeweils einem Samstag im Monat arbeiten, sind es durchschnittlich 5,23 Tage in der Woche. Hier wird mit der durchschnittlichen Anzahl von Wochen gerechnet, die ein Monat hat, nämlich 4,33. Wie lange man an den einzelnen Tagen arbeitet, ist unerheblich. Wer etwa montags, dienstags, donnerstags und freitags lange arbeitet, mittwochs nur den halben Tag und jeden zweiten Samstag, berechnet den Anspruch so:
34 : 6 x 5,5 = 31,17.
Nach dieser Umrechnung müssen Apothekenangestellte nur an den Tagen Urlaub nehmen, an denen sie tatsächlich gearbeitet hätten. Soweit sich dabei Bruchteile ergeben, sind hier die Ansprüche entweder zu sammeln oder stundenweise zu nehmen."
Quelle: https://ptaforum.pharmazeutische-zeitung.de/anspruch-auf-urlaub-132250/
Erstellt am 10.01.2024 um 07:52 Uhr von nicht brauchen
Ungeachtet der Urlaubstage:
Warum ist jeder 2. Samstag Urlaub? Wahrscheinlich hat man schon seine Stunden zusammen. Urlaub (sowie Krankheit) verändert das Zeitkonto nicht. Also wenn der Samstag jetzt frei wäre dann hat man mal angenommen 6h Plus auf dem Zeitkonto, so bleiben diese 6h bestehen.
Erstellt am 10.01.2024 um 08:39 Uhr von Fini12
Danke für eure schnellen Antworten! Warum habe ich den Artikel im PTA Forum nicht entdeckt? Sorry dafür und danke - das drucke ich gleich aus und lege es der Kollegin vor. Also letztendlich entweder Urlaub runterrechnen oder bei 6 WT alle Samstage auch Urlaub einreichen. Das klären wir im Betrieb!
@nicht brauchen: nicht jeder 2. Samstag ist Urlaub, sondern nur jeder 2. Samstag muss gearbeitet werden. Die Stunden verteilen sich entsprechend.