In unserem Betrieb haben wir 34 Werktage Urlaub, da die Öffnungszeiten Mo - Sa abgedeckt werden müssen. Da wir uns samstags abwechseln, muss ich nur jeden 2. Samstag arbeiten. Wenn wir eine Woche Urlaub nehmen, reichen wir 6 Tage ein, egal, ob wir an diesem Sa gearbeitet hätten oder nicht. Eine neue Mitarbeiterin behaart darauf, immer nur den Sa als Urlaubstag einzureichen, den sie auch arbeiten müsste und sonst für eine Woche nur 5 Urlaubstage nutzt. Der AG argumentiert mit der Definition der Werktage und dass bei Vertretungen ansonsten auch an dem nicht regulären Samstag möglich wären, wenn der Urlaub an diesem Samstag nicht eingetragen ist. Was stimmt? Im Internet bin ich nicht fündig geworden zu diesem speziellen Problem...