Änderung von 5 auf 6-Tage Woche - Mitbestimmung des BR?
Wir haben in unserem Betrieb eine 5 Tage Arbeitswoche. Jetzt soll daraus nach Willen der Leitung eine 6 Tage Arbeitswoche werden. Bedarf es dazu der Zustimmung des Betriebsrates?
Community-Antworten (2)
18.08.2007 um 22:01 Uhr
Ja, siehe §87 Abs.1 Ziffer 2. Dieses Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist erzwingbar und darf ohne Einigung mit dem BR vom AG nicht umgesetzt werden.
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Ziffer 2.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
18.10.2007 um 15:46 Uhr
das hatten wir auch schon, aber man wollte eine 5,5 tage woche, hatten aber eine 5-tage-woche, kollegenbefragung und diese lehnten es ab, wir teilten es dem AG mit und somit haben wir immer noch eine 5tage-woch, ich bin BR vorsitzende
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