Erstellt am 18.08.2007 um 20:01 Uhr von Der alte Heini
Ja, siehe §87 Abs.1 Ziffer 2.
Dieses Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist erzwingbar und darf ohne Einigung mit dem BR vom AG nicht umgesetzt werden.
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Ziffer 2.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Erstellt am 18.10.2007 um 13:46 Uhr von maus049
das hatten wir auch schon, aber man wollte eine 5,5 tage woche, hatten aber eine 5-tage-woche, kollegenbefragung und diese lehnten es ab, wir teilten es dem AG mit und somit haben wir immer noch eine 5tage-woch, ich bin BR vorsitzende