Urlaubsanspruch - wenn die Mitarbeiter jede zweite Woche 6 Tage arbeiten?
Hallo,
wir haben bezüglich des Jahresurlaubes eine Frage! Klar ist uns, dass der Gesetzgeber bei einer 6 Tage Woche/ 24 Tage Urlaub festschreibt und bei einer 5 Tage Woche/ 20 Tage. Nun unsere Frage: Wie ist es, wenn die Mitarbeiter jede zweite Woche 6 Tage arbeiten. Wo finde ich dazu einen Gesetzestext, den ich unseren ArbG vorlegen kann. Er hält hier bedingungslos dagegen. Könnt ihr uns hier weiterhelfen.
Danke für eure Hilfe MFG Micha
Community-Antworten (3)
16.01.2008 um 11:59 Uhr
@elamicha, nach § 3 BUrlG beträgt der Urlaub 24 Werktage. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Wenn ein AN nun in der ersten Woche 5 Arbeitstage und in der zweiten Woche 6 Arbeitstage hat, muss er nach dem Gesetz 12 Urlabstage nehmen. Denn Werktage sind nicht mit den Arbeitstagen gleich zusetzen, außer in einem TV oder BV wird ausdrücklich der Urlaub nach Arbeitstagen berechnet, dann sind es 11 Urlaubstage.
16.01.2008 um 12:26 Uhr
Hallo pit47,
danke erst einmal für deine schnelle Antwort, aber das ist nicht so ganz die antwort die ich benötige. Wie viel Urlaubsanspruch hat der Mitarbeiter bei dem Modell, wie ich es oben aufgeführt habe im Jahr. MfG elamicha
16.01.2008 um 13:59 Uhr
Hallo, also es ist die Urlaubsstrecke zu beachten. Und als Mindesturlaub gilt eine Strecke von vier Wochen. Also bei euch dann eben 22 Tage, denn die benötigt ihr um auf vier Wochen zu kommen.
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