Erstellt am 25.09.2011 um 22:32 Uhr von Kölner
@Stone
Man kann als BR z.B. diverse §§ nutzen. So gäbe es die Möglichkeit, den AG aufzufordern für die Kollegin einen Überstundenantrag zu stellen, den man dann erst einmal prüfen muss. §§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG könnte man hinsichtlich der Lage der AZ auch nutzen.
Ein Füllhorn an Möglichkeiten
Erstellt am 26.09.2011 um 08:16 Uhr von gironimo
ergänzend zu Kölner:
Schaltet eine Kontaktanzeige für die Kollegin in der örtlichen Presse.
Erstellt am 26.09.2011 um 10:17 Uhr von Kurzarbeiter
Warum soll ein AN nicht 6 statt 5 Tage arbeiten dürfen?? Warum muss ein AN einen freien Wochenarbeitstag haben/einhalten? Wo bitte steht dieses alles??
Wer sagrt, dass hier Mehrarbeit anfallen muss??? Angfällt???
Wenn hier gegen keine MB oder Gesetz verstoßen wird, was geht dass dann bitte den BR an???
Erstellt am 26.09.2011 um 12:27 Uhr von Hassan
@Stone
Butter bei die Fische
Was ist Los ?
Mehr Infos
Was der BR tun kann ?
Der Betriebsrat sollte sie draufansprechen und fragen,warum sie das tut .
Erstellt am 26.09.2011 um 15:51 Uhr von eveline
Hassan
...Der Betriebsrat sollte sie draufansprechen und fragen,warum sie das tut .
Dann würde ich ihm erklären, dass Ihn dieses nichts angeht.
sonst siehe kurzarbeiter
Erstellt am 26.09.2011 um 16:35 Uhr von Hassan
Klar geht das dem BR was an,er hat das MB über die Lage der Arbeitzeit !
Der BR würde wohl kaum fragen,wenn das MB beachtet wurde,oder ?
Erstellt am 26.09.2011 um 16:38 Uhr von Hassan
Aber leider meldet sich Stone nicht mehr dazu.
Also befragen wir die Glaskugel !