Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass stellte sich mir heute folgende Frage..
Ich arbeite als Heilerziehungspfleger in einem Wohnhaus für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Nachtbereitschaften gehen von 16:00-8:30 (zwischen 22:00-6:00 ist die Bereitschaft in der man eigentlich schlafen kann, wenn es denn nicht klingelt). Unsere Dienstbesprechung wäre unmittelbar davor von 13:00-16:00, sprich ich hätte einen Dienst von 9std offiziell darauffolgend die Bereitschaft und dann die letzten 2,5 std am Folgetag. Nun meine Frage: bin ich dazu verpflichtet an der Dienstbesprechung teilzunehmen? Antworten gerne mit dazugehörigen Paragraphen :)
(Achso und Pausen finden natürlich auch nicht statt aufgrund von Personalmangel o.ä.)

Vielen Dank schonmal im voraus