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Dienstbesprechung vor Arbeitsbeginn

M
MaikelMue
Dez 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, aus gegebenem Anlass stellte sich mir heute folgende Frage.. Ich arbeite als Heilerziehungspfleger in einem Wohnhaus für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Nachtbereitschaften gehen von 16:00-8:30 (zwischen 22:00-6:00 ist die Bereitschaft in der man eigentlich schlafen kann, wenn es denn nicht klingelt). Unsere Dienstbesprechung wäre unmittelbar davor von 13:00-16:00, sprich ich hätte einen Dienst von 9std offiziell darauffolgend die Bereitschaft und dann die letzten 2,5 std am Folgetag. Nun meine Frage: bin ich dazu verpflichtet an der Dienstbesprechung teilzunehmen? Antworten gerne mit dazugehörigen Paragraphen :) (Achso und Pausen finden natürlich auch nicht statt aufgrund von Personalmangel o.ä.)

Vielen Dank schonmal im voraus

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Community-Antworten (2)

G
GabrielBischoff

15.12.2023 um 09:16 Uhr

Gesetze kennt man in Pflege/Heilberufen ja eh nicht, da habe ich mental fast schon mit abgeschlossen. Habt ihr denn einen Betriebsrat? Sonst wirst du deine Ansprüche selbst durchsetzen müssen.

J
jutti1965

15.12.2023 um 09:30 Uhr

wenn die Teilnahme an einer Dienstbesprechung eine arbeitsvertragliche Pflicht ist musst du teilnehmen, sie als Arbeitszeit gewertet und entsprechend vergütet. Schau mal in deine AV ob das was dazu steht.

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