Verspäteter Arbeitsbeginn
Hallo zusammen wer kann mir helfen. Wir konnten vor einigen Tagen nicht pünktlich mit der Arbeit beginnen, da die Betriebsräume verschlossen waren. Der "zuständige" Kollege hatte verschlafen, so daß ca. 30 Mitarbeiter vor verschlossener Tür waren. Nun meine Frage, wer kommt den für die Ausfallzeit auf? Da wir nach Stunden bezahlt werden, fehlt uns natürlich die Zeit. Leider wissen wir (BR) aber nicht, ob wir den AG auffordern können die fehlende Zeit trotzdem zu berechnen, da wir ja zur "Verfügung" standen, aber nicht mit der Arbeit beginnen konnten.
Community-Antworten (1)
17.02.2006 um 11:56 Uhr
Hallo sams, wenn die Arbeit aus Gründen ruht die der Arbeitgeber zu vertreten hat, ist sie zu vergüten. So im TV der IG Metall. Hier bei dem geschilderten Sachverhalt hört es sich so an, als wäre das der Fall.
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