Bekanntgabe des täglichen Arbeitsbeginns
Hallo! Wir sind ein Betrieb in dem in 3 Schichten, 365 Tage im Jahr gearbeitet wird. Reicht es aus, das der Arbeitgeber den täglichen Arbeitsbeginn erst einen Tag vorher bekannt gibt? Oft erfährt man erst Freitags ob man am Wochenende frei hat oder nicht. Genauso kann es sein, das um 14 Uhr bekannt gegeben wird, das die Nachtschicht ausfällt und man dafür einen freien Tag hat.
Community-Antworten (4)
19.08.2005 um 10:19 Uhr
2 Fragen erstmal: Gibt es bei Euch keine Schichtpläne? Ist ein Betriebsrat vorhanden?
19.08.2005 um 15:07 Uhr
Doch wir haben Schichtpläne und einen Betriebsrat. Aus betrieblichen und organisatorischen Gründen ist es aber anscheinend schon lange nicht möglich, diesen Plan für einen ganzen Monat auszuhängen. Man arbeitet sozusagen in "Bereitschaft".
20.08.2005 um 12:02 Uhr
Hallo... das klingt auch ganz nach unsere Firma... Schichtpläne werden generell erst Freitag ausgehangen, also bekommen wir auch erst kurz vor feierabend und Wochenende bescheid in welche Schicht wir arbeiten. Das gleiche gilt fürs Wochenende. Wir bekommen sehr oft erst freitag kurz vor Feierabend gesagt das wir morgen Arbeiten müssen. Ich würde es auch als Bereitschaftsdienst bezeichnen der nicht vergütet wird. Und von Überstunden und länger machen wollen wir erst garnicht sprechen da ist nämlich das selbe Problem.
23.08.2005 um 11:10 Uhr
Hallo Heiko, bei den Schichtplänen besteht gemäß § 87 Betr.VG ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Ich würde vorschlagen, daß Euer BR eine Betriebsvereinbarung hierzu anstrebt, wie das betrieblich und organisatorisch dann zu bewältigen ist, gehört zu den Aufgaben eines Arbeitgebers Gruß, Merlin
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