Guten tag zusammen,
Ich habe mal eine bescheidene frage.

Und zwar ist es bei uns so, dass wir beim einchecken (Einloggen) 5 min. abgezogen bekommen sollen und am Feierabend beim ausloggen auch 5 min..
So das pro Arbeitstag 10 min verfallen. Begründet wurde dass mit dem Spruch,
Weil ja der AN vom Terminal (Einloggen) bis zum Arbeitsplatz die zeit benötigen würde bis er arbeitsbereit ist. Ist das Rechtens???
Des Weiteren möchte man es jetzt so ausreißen. Dass der AN erst sein Fahrzeug abstellt und dann sich einloggt und nicht wie beanstandet mit der Fahrzeug am Terminal hält, Einloggt, Fahrzeug wegbringt und dann zum Arbeitsplatz geht. Trotz dessen wir ja eh die 10 min. jeden tag abgezogen bekommen. Kann er so was anordnen?? Denn eigentlich ist es doch mir überlassen was ich in den 10 min. mache. So lange ich die 10 min nicht überschreite. Oder????

Auch interessant wäre, wenn wir auf dem Firmengrundstück von einem Gebäude ins andere Gebäude müssen, um arbeiten zu verrichten. Entfernung etwa 100 - 350 meter. Aber alles Firmengrundstück. Darf er dann anordnen dass wir unsere pause an dem ort machen müssen wo wir gerade arbeiten???
Die Abteilung ist für die Instandhaltung zuständig. Und somit ist kein punktbezogener Arbeitsplatz für mich ersichtlich. Da wir ja dort arbeiten wo gerade eine Störung oder Installation erfolgt.

Bitte um schnelle hilfe !!!!!!!!