Erstellt am 25.02.2009 um 11:46 Uhr von w-j-l
Frage,
warum regelt ihr das nicht? Dazu könnt ihr (sofern es dazu keine tarifliche Regelung gibt) euer MBR nach § 87 (1) Nr. 2 geltend machen.
Erstellt am 25.02.2009 um 14:16 Uhr von DonJohnson
@zero_force
Wo und wann die Arbeitszeit beginnt ist rechtlich nciht klar definiert. Siehe hierzu Schoof - Betriebsratspraxis A bis Z - da ist es genauer beschrieben. Wenn ihr eine "Stempeluhr" habt, und der Beginn weder in einem TV oder einer BV geregelt ist, gilt als solches erstmal die Zeit der Einstempelung! Zu dieser gibt es sicherlich auch eine BV und dort ist im normalfall geregelt (oder sollte so sein), dass die Arbeitszeit per diesem System erfasst wird.
w-j-l hat selbstverständlich Recht, es liegt nun an euch das klar zu definieren. Einen kleinen Gedanken möchte ich dir mit auf dem Wege geben: Wann Könnte der AG auf die Arbeitskraft zurückgreifen? Es ist nciht die Frage wann du an dem dir zugeteilten Arbeitsplatz bist, sondern nochmals: Wann KÖNNTE der AG auf deine Arbeitskraft (wie auch immer) zurückgreifen? Viele Gerichte stellen gerade diese Frage...
Gruß
DJ
Erstellt am 25.02.2009 um 14:22 Uhr von w-j-l
zero_force,
um es klarzustellen: Ich halte diese Vorgehensweise des AGs nicht für falsch. In vielen Produktionsbetrieben hängt die Stempeluhr genau aus diesem Grund ziemlich nahe am Arbeitsplatz. Eine Vereinbarung zu diesem Thema muss deshalb die Vorgehensweise nicht abschaffen, sie kann sie aber aus der alleinigen Einflußsphäre des AGs auf eine vereibarte Ebene ziehen.
Erstellt am 25.02.2009 um 14:46 Uhr von DonJohnson
@w-j-l
Schön, dass du die Vorgehensweise des AG nicht für falsch halten kannst. Das zeugt davon, dass du den Betrieb genau kennst - und andere vermutlich auch. Selbst der Gesetzgeber kann das nciht. Aus diesem Grund hat er das auch nciht klar geregelt und die Verantwortung hierzu den Tarif- und Betriebsparteien überlassen... Denke mal darüber nach ;-)
Als BRM sehe ich grundsätzlich aber die Wünsche der AN im Vordergrund! Da habe ich kein Mitleid mit den armen AG´s ;-)
Erstellt am 25.02.2009 um 16:28 Uhr von w-j-l
Don Johnson,
die Einlassungen von zero_force reichen mir, um zu dieser Ansicht zu kommen:
"Dass der AN erst sein Fahrzeug abstellt und dann sich einloggt und nicht wie beanstandet mit der Fahrzeug am Terminal hält, Einloggt, Fahrzeug wegbringt und dann zum Arbeitsplatz geht."
Erstellt am 25.02.2009 um 16:54 Uhr von DonJohnson
@w-j-l
*und dann zum Arbeitsplatz geht. Trotz dessen wir ja eh die 10 min. jeden tag abgezogen bekommen. Kann er so was anordnen?? Denn eigentlich ist es doch mir überlassen was ich in den 10 min. mache. So lange ich die 10 min nicht überschreite. Oder???? *
Im Hinblick auf das von mir zitierte, reicht es MIR nicht.
Darum mein Vorschlag: Eine BV wann und wo die Arbeitszeit beginnt und endet - beim "stempeln". In der BV muß dann genau geregelt sein, dass es danach zum Arbeitsplatz geht! Dann aber alles selbstverständlich minutengenau!
;-)