Arbeitsbeginn und Pausenzeiten
Guten tag zusammen, Ich habe mal eine bescheidene frage.
Und zwar ist es bei uns so, dass wir beim einchecken (Einloggen) 5 min. abgezogen bekommen sollen und am Feierabend beim ausloggen auch 5 min.. So das pro Arbeitstag 10 min verfallen. Begründet wurde dass mit dem Spruch, Weil ja der AN vom Terminal (Einloggen) bis zum Arbeitsplatz die zeit benötigen würde bis er arbeitsbereit ist. Ist das Rechtens??? Des Weiteren möchte man es jetzt so ausreißen. Dass der AN erst sein Fahrzeug abstellt und dann sich einloggt und nicht wie beanstandet mit der Fahrzeug am Terminal hält, Einloggt, Fahrzeug wegbringt und dann zum Arbeitsplatz geht. Trotz dessen wir ja eh die 10 min. jeden tag abgezogen bekommen. Kann er so was anordnen?? Denn eigentlich ist es doch mir überlassen was ich in den 10 min. mache. So lange ich die 10 min nicht überschreite. Oder????
Auch interessant wäre, wenn wir auf dem Firmengrundstück von einem Gebäude ins andere Gebäude müssen, um arbeiten zu verrichten. Entfernung etwa 100 - 350 meter. Aber alles Firmengrundstück. Darf er dann anordnen dass wir unsere pause an dem ort machen müssen wo wir gerade arbeiten??? Die Abteilung ist für die Instandhaltung zuständig. Und somit ist kein punktbezogener Arbeitsplatz für mich ersichtlich. Da wir ja dort arbeiten wo gerade eine Störung oder Installation erfolgt.
Bitte um schnelle hilfe !!!!!!!!
Community-Antworten (6)
25.02.2009 um 12:46 Uhr
Frage, warum regelt ihr das nicht? Dazu könnt ihr (sofern es dazu keine tarifliche Regelung gibt) euer MBR nach § 87 (1) Nr. 2 geltend machen.
25.02.2009 um 15:16 Uhr
@zero_force Wo und wann die Arbeitszeit beginnt ist rechtlich nciht klar definiert. Siehe hierzu Schoof - Betriebsratspraxis A bis Z - da ist es genauer beschrieben. Wenn ihr eine "Stempeluhr" habt, und der Beginn weder in einem TV oder einer BV geregelt ist, gilt als solches erstmal die Zeit der Einstempelung! Zu dieser gibt es sicherlich auch eine BV und dort ist im normalfall geregelt (oder sollte so sein), dass die Arbeitszeit per diesem System erfasst wird. w-j-l hat selbstverständlich Recht, es liegt nun an euch das klar zu definieren. Einen kleinen Gedanken möchte ich dir mit auf dem Wege geben: Wann Könnte der AG auf die Arbeitskraft zurückgreifen? Es ist nciht die Frage wann du an dem dir zugeteilten Arbeitsplatz bist, sondern nochmals: Wann KÖNNTE der AG auf deine Arbeitskraft (wie auch immer) zurückgreifen? Viele Gerichte stellen gerade diese Frage...
Gruß DJ
25.02.2009 um 15:22 Uhr
zero_force, um es klarzustellen: Ich halte diese Vorgehensweise des AGs nicht für falsch. In vielen Produktionsbetrieben hängt die Stempeluhr genau aus diesem Grund ziemlich nahe am Arbeitsplatz. Eine Vereinbarung zu diesem Thema muss deshalb die Vorgehensweise nicht abschaffen, sie kann sie aber aus der alleinigen Einflußsphäre des AGs auf eine vereibarte Ebene ziehen.
25.02.2009 um 15:46 Uhr
@w-j-l Schön, dass du die Vorgehensweise des AG nicht für falsch halten kannst. Das zeugt davon, dass du den Betrieb genau kennst - und andere vermutlich auch. Selbst der Gesetzgeber kann das nciht. Aus diesem Grund hat er das auch nciht klar geregelt und die Verantwortung hierzu den Tarif- und Betriebsparteien überlassen... Denke mal darüber nach ;-)
Als BRM sehe ich grundsätzlich aber die Wünsche der AN im Vordergrund! Da habe ich kein Mitleid mit den armen AG´s ;-)
25.02.2009 um 17:28 Uhr
Don Johnson, die Einlassungen von zero_force reichen mir, um zu dieser Ansicht zu kommen:
"Dass der AN erst sein Fahrzeug abstellt und dann sich einloggt und nicht wie beanstandet mit der Fahrzeug am Terminal hält, Einloggt, Fahrzeug wegbringt und dann zum Arbeitsplatz geht."
25.02.2009 um 17:54 Uhr
@w-j-l *und dann zum Arbeitsplatz geht. Trotz dessen wir ja eh die 10 min. jeden tag abgezogen bekommen. Kann er so was anordnen?? Denn eigentlich ist es doch mir überlassen was ich in den 10 min. mache. So lange ich die 10 min nicht überschreite. Oder???? * Im Hinblick auf das von mir zitierte, reicht es MIR nicht.
Darum mein Vorschlag: Eine BV wann und wo die Arbeitszeit beginnt und endet - beim "stempeln". In der BV muß dann genau geregelt sein, dass es danach zum Arbeitsplatz geht! Dann aber alles selbstverständlich minutengenau!
;-)
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