Arbeitsbeginn nach Arbeitsunfähigkeit
Hallo!
Wo kann ich etwas zu folgendem Thema nachlesen? Gibt es Gerichtsurteile?
Ein Mitarbeiter ist arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit endet um Mitternacht. Sein Schichtbeginn war um 22 Uhr. Muss dieser Mitarbeiter um Mitternacht zum Dienst erscheinen?
Gruß
Ralf
Community-Antworten (1)
06.06.2018 um 14:46 Uhr
Eine AU-Bescheinigung ist kein Urlaubsschein!
War der Arbeitnehmer um 22.00 Uhr faktisch noch arbeitsunfähig? Dann braucht er eine neue AU-Bescheinigung. War er um 22:00 Uhr faktsich nicht mehr AU, dann hat er zur Arbeit zu erscheinen.
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