W.A.F. LogoSeminare

Betriebsrats freistellungen reduzieren trotz Anspruch auf 1VZ Stelle

N
Neuling2023
Dez 2023 bearbeitet

Hallo ihr lieben. Unser Betriebsrat hat mit einer Mitarbeiteranzahl von über 200 einen Anspruch auf 1 Vollzeit Freistellung. Der BRV und Stellvertretung sind jedoch der Meinung, das die Arbeit in 3 Arbeitstagen zu erledigen ist und in einen davon fällt die Sitzung. Ich bin relativ neu dabei und empfinde es als falsches Zeichen den Mitarbeitern gegenüber.

Nun meine Frage, ich brauche Argumente um darzulegen weshalb es zwingend notwendig ist weiterhin bei einer Vollzeit Freistellung zu bleiben.

Liebe Grüße ein Neuling

23105

Community-Antworten (5)

J
jutti1965

08.12.2023 um 07:49 Uhr

Gegenfrage: Warum ist dir das so wichtig? Was genau stört dich dabei? Ich bin völlig deiner Meinung dass man bei der Anzahl von MA eine Vollfreistellung braucht. Macht er denn seine BR Arbeit richtig? Hält er sich an alle Vorgaben, Gesetze? Wenn du Grundlagenseminare besucht hast wirst du das ja beurteilen können und ihn u das Gremium ggf. darauf hinweisen wenn etwas schief läuft.

K
Kehler

08.12.2023 um 08:43 Uhr

Wenn er die Aufgaben nach dem Gesetz macht, glaube ich kaum das dies in 3 Tagen erledigt ist. Vielleicht sollte der BRV mal ins Gesetz schauen.

Aber es gibt hier auch welche die genauso denken wie deine 2 BR Kollegen.

M
Moreno

08.12.2023 um 10:24 Uhr

Teilen die sich denn die Freistellung?

C
celestro

08.12.2023 um 11:48 Uhr

Der Gesetzgeber geht davon aus, das bei dieser Menge an MA die volle Freistellung erforderlich ist. BRV und Stelli können aber natürlich dem Gremium darlegen, das dies nicht so ist und wenn der BR dann beschließt, die Freistellung zu reduzieren, dann ist das so.

Wichtig dabei: BRV und Stelli können das nicht einfach "alleine entscheiden", hier braucht es wie gesagt einen Beschluss des Gremiums.

N
Neuling2023

09.12.2023 um 00:12 Uhr

Danke schonmal für eure Antworten. Nächste Woche wollen wir in der Sitzung darüber sprechen. Allerdings wird dafür kein Beschluss verfasst, laut Tagesordnung.

Der Stellvertreter hatte im letzten Gremium, bis vor ein paar Monaten den fünften Tag der Freistellung aber hat diesen abgegeben ohne das der Tag neu besetzt wurde. Nun hatten wir Neuwahlen, leider wurden die gleichen wieder als Vorsitz und Vertreter gewählt und wie erwähnt, soll nun auch noch auf den vierten Tag verzichtet werden.

Ihre Antwort