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Teilnahme an Sitzungen trotz Freistellung?

C
Chilledkroete
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der Arbeitgeber ein ordentlich gewähltes BR-Mitglied freistellt, also beurlaubt, ist dann die Teilnahme an Sitzungen trotzdem erforderlich? Wie kann man sich als Betroffener für die sitzungen entschuldigen, ohne dass dadurch unliebsame Beschlüsse vom Arbeitgeber gekippt werden können?

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Community-Antworten (2)

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Hesse8a

17.03.2008 um 11:12 Uhr

wenn doch bekannt ist, dass ein ordentliches BR-Mitglied an der Sitzung nicht teilnimmt - dann einfach das Ersatzmitglied einladen!!!!

D
der-orion

17.03.2008 um 11:12 Uhr

Hi Chilledkroete,

Du hast Dir doch selbst die Antwort auf Deine Frage gegeben. Beurlaubt heißt ja nichts anderes als das der Arbeitnehmer URLAUB hat und das ist ein Grund das nächste BR-Mitglied von der Liste einzuladen. Somit sind auch alle Beschlüsse rechtskräftig.

Anders wäre es wenn der Kollege an den Sitzungen teilnehmen möchte. Auch gut, ist sein Recht.

Gruß Der Orion

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