Erstellt am 17.03.2008 um 10:12 Uhr von Hesse8a
wenn doch bekannt ist, dass ein ordentliches BR-Mitglied an der Sitzung nicht teilnimmt - dann einfach das Ersatzmitglied einladen!!!!
Erstellt am 17.03.2008 um 10:12 Uhr von Der-Orion
Hi Chilledkroete,
Du hast Dir doch selbst die Antwort auf Deine Frage gegeben.
Beurlaubt heißt ja nichts anderes als das der Arbeitnehmer URLAUB hat und das ist ein Grund das nächste BR-Mitglied von der Liste einzuladen.
Somit sind auch alle Beschlüsse rechtskräftig.
Anders wäre es wenn der Kollege an den Sitzungen teilnehmen möchte. Auch gut, ist sein Recht.
Gruß
Der Orion