Erstellt am 07.05.2008 um 14:49 Uhr von Petrus
Lt. § 38 BetrVG gibt es Freistellungen ab 201 ArbN. Davon seit ihr weit entfernt.
Es gibt also bei euch keinen Anspruch - von daher kann der BR auch keine Freistellung beschließen.
Aber: Nach §37 (2) kann sich _jedes_ BRM zu erforderlicher BR-Arbeit jederzeit abmelden - für den Zeitrahmen der eben erforderlich ist. Wenn eure BRV soviel Arbeit leistet, dass das locker 50% ihrer Wochenarbeitszeit ausmacht (habt ihr so viel zu tun - oder wird sie mit der BR-Arbeit allein gelassen?), könnt ihr natürlich versuchen, mit dem ArbGeb zu verhandeln. Denn der hat doch sicherlich ein Interesse an der Planbarkeit der Nicht-BR-Arbeit...
Erstellt am 07.05.2008 um 21:43 Uhr von Biggy
Hallo Glori und Petrus
ich möchte mich gerne bei dieser Frage einklinken. Wir sind ca 150 Mitarbeiter und ich als Vorsitzende hab auch mehr als genug zu tun. Ich weiß dass ich keinen Anspruch auf Freistellung habe, aber wie ist das mit der Mehrarbeit für die Kollegen. Ich arbeite in der Pflege und wie allgemein bekannt ist ist der Personalschlüssel sehr gering bemessen. Nun wird die Zeit die ich für Betriebsratstätigkeit brauche von meinen Kolleginnen abgedeckt, was bedeutet dass weniger Zeit für die Pflege und Betreunung zur Verfügung steht. Der Personalschlüssel berücksichtigt ja nicht die Stunden die ich ausfalle.
Ich kann zwar vom AG ungehindert meiner Betriebsratstätigkeit nachgehen, aber das wird auf dem Rücken von meinen Kolleginnen ausgetragen.
Erstellt am 08.05.2008 um 10:26 Uhr von Petrus
@biggi:
Letzlich ist das wohl nirgends wirklich anders - oder meinst Du, bei VW rollt ein Auto weniger vom Band, weil irgendein Bandarbeiter (auch bei VW sind nicht alle freigestellt!) plötzlich zur BR-Sitzung muss?
Könnte nur sein, dass man als BR sein MBR zur Dienstplangestaltung dahingehend nutzt, dass "Ausfallzeiten durch BR-Tätigkeit" berücksichtigt werden. Da wirds dann eben ein wenig entspannter, wenn der BR "ordentlich arbeitet", und man hat vielleicht sogar mal eine Minute mehr für jeden Patienten/jedes Auto. Und wenn BR-Tätigkeit angesagt ist, dann wirds für den Rest leider etwas stressiger - und es fällt eine Minute / Schraube weg. Nur im _Durchschnitt_ muss es sich eben ausgleichen. Und das ist Sache der Dienstplangestaltung.
Die Pflegekasse zahlt übrigens für Pflegezeit - wie eure ArbGeb das im Personalschlüssel umsetzt und das dabei noch ein BR zu berücksichtigen ist, ist schlicht und ergreifend sein Problem. Geht meinem ArbGeb ganz genauso: der Kunde zahlt die Zeit, die ich _bei_ihm_ verbringe. Dem ist völlig egal, ob mein Chef mich auch für BR-Tätigkeiten bezahlen muss oder ob wir überhaupt einen BR haben. Das muss halt meine Firma bei der Kalkulation / beim Angebot berücksichtigen...
Gab letztens auch eine nette Diskussion mit unserem etwas abgehobenen GEW-Onkel, der nicht verstehen konnte, warum eines unserer BR-Mitglieder für die BR-Arbeit Freizeit opfern muss. Der Chef hat ihn halt "aus Versehen" für 40h/Woche an den Kunden "verkauft" - und der besteht logischerweise auch auf 40h Anwesenheit. BR-Stunden werden jetzt mit Überstundenzulage bezahlt - nur ist die Freizeit trotzdem weg. Die "Mehrarbeit" bleibt in diesem Fall zwar ausschließlich an dem BRM hängen - die Mehr_kosten_ müssen jedoch alle MA erarbeiten.
“Nicht der Arbeitgeber zahlt die Löhne, sondern das Produkt. Der Arbeitgeber verwaltet das Geld nur.” Henry Ford, amerikanischer Industrieller, 1863-1947
Erstellt am 08.05.2008 um 22:19 Uhr von Biggy
Petrus bedingt kann ich dir Recht geben. Ich mache schon einen Unterschied zwischen einem alten Menschen und einer Schraube an einem Auto.
Und von einer Minute kann keine Rede sein.
Unser Personalschlüssel richtet sich nach den Pflegestufen von Bewohner und du kannst mir glauben der ist mehr als niedrig. Selbstvertändlich plane ich die Betriebsratsarbeit so, dass ich möglichst nicht in meinen Dienstzeiten ausfalle. Es ist nicht möglich, dass meine Kolleginnen meine Arbeit im Frühdienst mitmachen. Bei uns ist es dannn nicht eine Schraube die nicht angeschraubt wird, sondern es sind alte Menschen die dann nicht gewaschen und angezogen und aus dem Bett geholt werden, die dann kein Essen gereícht bekommen und mit denen dann niemand auf die Toilette gehen kann weil einfach keiner da ist der das mitmachen kann. Wenn du in 5 Stunden 9 Bewohner versogen musst, dann bleibt dir keine Zeit um die Bewohner von Kollegen mit zu versorgen.
Die Zeit in der ich also Betriebsratsarbeit mache fehlt in der Pflege, dazu kommt dass noch zwei weitere BRK auf der gleichen Station arbeiten. Rechne ich die Zeit zusammen dann fehlt locker eine halbe Stelle im Monat auf unserer Station durch die Betriebsratsstunden.
Unsere Kollegen müssen durch uns Überstunden arbeiten um die Dienste abzudecken.
Aber ich befürchte das wirst du nicht verstehen wenn du nicht ín der Pflege tätig bist.
Erstellt am 09.05.2008 um 17:16 Uhr von Löwe08
Wir haben ca. 120 feste Mitarbeiter und ca 100 Aushilfen . könnten wir eine Freistellung für den BRV beantragen , oder zählen Aushilfen nicht ?
Erstellt am 09.05.2008 um 18:57 Uhr von Immie
@Löwe08
Aushilfen...meinst du Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte?
wie gross ist euer BR?