Freistellung reduzieren?
Hallo an alle, Wir sind ein 9er Gremium. Lt. BetrVG ist 1 Person freizustellen. Darf der BR per Beschluss darauf verzichten oder reduzieren obwohl ein Mitglied sich für die Freistellung (100%) zur Verfügung stellt?
Community-Antworten (3)
26.05.2018 um 11:47 Uhr
Nein, darf er nicht.
Konstruiert ginge es nur, dass es keinen Wahlvorschlag gibt, dann kann auch niemand gewählt werden.
Der BR-Vorsitzende beruft die weiteren Sitzungen (nach der Konstituierung) ein. Er setzt die Tagesordnung fest.
Er hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Das wären bei einem 9-er Gremium 3 Mitglieder, da bei der Berechnung auf volle BR-Mitglieder aufzurunden ist.
Diese Regelung gilt für alle "normalen" Beratungsgegenstände. Im Falle der Wahl eines Freigestellten nach § 38 Abs. 2 BetrVG ist jedoch von einer Verpflichtung auszugehen, diesen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen, auch ohne dass dies drei BR-Mitglieder beantragen. Nach Satz 1 ergibt sich die Verpflichtung aus dem Wort "werden", es steht dort nicht entscheidungsfrei (wie in der Frage beschrieben) "können".
Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, der auch von dem betroffenen BR-Mitglied selbst eingebracht werden kann, wird das freizustellende BR-Mitglied mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt (in geheimer Wahl, neutrale bzw. gleich aussehende Stimmzettel, Ort, an dem die Stimmabgabe / das Ankreuzen unbeobachtet erfolgen kann [z. B. Wahlkabine oder gesondeter Raum, weit entfernt stehender Tisch o. ä.]). Somit würde im Extremfall eine Stimme (auch nur die des sich zur Verfügung stellenden BR-Mitgliedes) genügen.
Dieses BR-Mitglied "verhindern" kann man nur, wenn sich ein anderes weiteres BR-Mitglied zur Kandidatur bereit erklärt und mehr Stimmen erhält.
26.05.2018 um 13:42 Uhr
Also mal ehrlich - wie kann man auf diese Idee kommen? Ihr verspreche den Wählern, dass ihr ihre Interessen vertreten werdet, wenn man euch wählt - und im nächsten Atemzug will sich der BR selbst in seinen Möglichkeiten beschränken .......
Bremst nicht denjenigen, der sich tatsächlich einbringen will. Und die, die nicht nach § 38 BetrVG freigestellt sind , sollten ihre Ansprüche nach § 37.2 BetrVG nutzen und sich nicht hinter ihrer Arbeit verstecken.
26.05.2018 um 16:56 Uhr
Zitat : Darf der BR per Beschluss darauf verzichten oder reduzieren obwohl ein Mitglied sich für die Freistellung (100%) zur Verfügung stellt?
Nein darf er nicht. Ein solcher Beschluss wäre nichtig, mindestens jedoch rechtsunwirksam
§ 38 BetrVG - Freistellungen - (1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit SIND mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel .............
Durch das Wort "SIND" stellt der Gesetzgeber klar, dass diese Regelung bindend ist. Möglich aber wären Teilfreistellungen
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