Abmahnung oder Mobbing
Hallo Ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Fall wissen. Ein Mitarbeiter bekommt eine Abmahnung weil er eine angebliche Dienstanweisung einer Teamleiter Vertreterin nicht ausgeführt hat. Diese bestand aus einem handgeschriebenen Zettel auf dem vermerkt war gewisse Reinigungsarbeiten an diesem Tag oder die nächsten auszuführen. Ein Teil davon wurde erledigt, ein anderer nicht, da er von einer mit anwesenden bereits 2 Tage vorher ausgeführt wurde. Eine Nacharbeitung erfolgte dennoch den nächsten Tag.
Bereits vor einigen Wochen behauptete die Teamleiter Vertreterin bei der Geschäftsleitung das dieser Mitarbeiter den Sommer über regelmäßige Arbeiten nicht oder nur teilweise ausführe. Dies wurde aber nie angesprochen oder dokumentiert.
Nun gab es diesbezüglich eine Abmahnung für ihn und die mit anwesende Mitarbeiterin. Ein Mitglied des Betriebsrates war anwesend, informierte aber nicht die Kollegen. Der abgemahnte Mitarbeiter nahm die Abmahnung nicht an und bat um Zustellung der Post.
Nun meine Frage Ist das rechtens oder schon Mobbing?
Danke für die Antworten
Community-Antworten (7)
23.11.2023 um 10:25 Uhr
naja, ist ein handgeschriebener Zettel mit Anweisungen eine "angebliche Anweisung"? Hier ist ja sogar nachvollziehbar was genau angewiesen wurde und wenn der Kollege das nicht gemacht hat dann grenzt das auf jeden Fall an Arbeitsverweigerung und sowas ist abmahnfähig.
23.11.2023 um 10:31 Uhr
Nicht alles was einem Arbeitnehmer im Arbeitsleben nicht so passt ist gleich Mobbing! Eine Abmahnung "nicht annehmen" ist totaler Quatsch! Ne Abmahnung wird ausgesprochen und fertig. Ob der Mitarbeiter sich dabei die Ohren zuhält oder nicht ist völlig wumpe. Wenn es denn dann eine Arbeitsanweisung im Rahmen der zu erbringenden Arbeitsleistung war, könnte die Abmahnung durchaus gerechtfertigt sein.
Hier wird gleich ein Tagträumer_5 oder so auftauchen. Sobald er Abmahnung liest gibt er seinen Senf dazu. Nicht verwirren lassen-> gestörtes Vertrauensverhältnis, gestörter Betriebsfrieden, raus mit dem, andere müssen für den mitarbeiten .... alles populistische Schlagwörter, aber bei ihm nichts dahinter.
23.11.2023 um 10:38 Uhr
Eine Abmahnung muss nicht angenommen, oder wie viele meinen, vom AN unterschrieben werden damit sie gültig ist. Sind diese Anweisungen, per Zettelchen, auch wirklich gekommen?
Der AN kann ja eine Gegendarstellung zu seiner Abmahnung schreiben, diese muss mit in die Personalakte zur Abmahnung. Und er sollte diese Gegendarstellung für sich auch aufbewaren, zusammen mit der Abmahnung.
Falls es mal zur Kündigung kommt und eine Kündigungschutzklage eingereicht wird.
23.11.2023 um 10:57 Uhr
Wenn der MA der Meinung ist das er gemobbt wird, oder man es auf ihn abgesehen hat, sollte er ein Tagebuch führen in dem er alles dokumentiert. Ort, Zeit und was vorgefallen ist. Ein wesentliches Merkmal von Mobbing ist, dass die Angriffe regelmäßig und über einen längeren Zeitraum erfolgen. Mobbing kann vieles sein: Beschimpfungen, Beleidigungen, Drohungen oder wiederholte Sticheleien.
23.11.2023 um 10:59 Uhr
wieso wird denn die zufällig anwesende Mitarbeiterin ebenfalls abgemahnt?
23.11.2023 um 11:49 Uhr
Zitat: "Ein Mitarbeiter bekommt eine Abmahnung weil er eine angebliche Dienstanweisung einer Teamleiter Vertreterin nicht ausgeführt hat. Diese bestand aus einem handgeschriebenen Zettel auf dem vermerkt war gewisse Reinigungsarbeiten an diesem Tag oder die nächsten auszuführen. Ein Teil davon wurde erledigt, ein anderer nicht, da er von einer mit anwesenden bereits 2 Tage vorher ausgeführt wurde. Eine Nacharbeitung erfolgte dennoch den nächsten Tag."
Es ist doch durchgeführt worden. Am nächsten Tag. Es hieß doch an diesem Tag oder die nächsten... Ich versteh jetzt nicht den Grund der Abmahnung.
23.11.2023 um 12:01 Uhr
"wieso wird denn die zufällig anwesende Mitarbeiterin ebenfalls abgemahnt?"
Ist vielleicht nur etwas unverständlich ausgedrückt, aber ich vermute:
"Ein Teil davon wurde erledigt, ein anderer nicht, da er von einer mit anwesenden bereits 2 Tage vorher ausgeführt wurde. Eine Nacharbeitung erfolgte dennoch den nächsten Tag."
das beide Personen die Arbeiten "zuständig" waren.
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