Erstellt am 23.11.2023 um 09:25 Uhr von rtjum
naja, ist ein handgeschriebener Zettel mit Anweisungen eine "angebliche Anweisung"?
Hier ist ja sogar nachvollziehbar was genau angewiesen wurde und wenn der Kollege das nicht gemacht hat dann grenzt das auf jeden Fall an Arbeitsverweigerung und sowas ist abmahnfähig.
Erstellt am 23.11.2023 um 09:31 Uhr von takkus
Nicht alles was einem Arbeitnehmer im Arbeitsleben nicht so passt ist gleich Mobbing! Eine Abmahnung "nicht annehmen" ist totaler Quatsch! Ne Abmahnung wird ausgesprochen und fertig. Ob der Mitarbeiter sich dabei die Ohren zuhält oder nicht ist völlig wumpe. Wenn es denn dann eine Arbeitsanweisung im Rahmen der zu erbringenden Arbeitsleistung war, könnte die Abmahnung durchaus gerechtfertigt sein.
Hier wird gleich ein Tagträumer_5 oder so auftauchen. Sobald er Abmahnung liest gibt er seinen Senf dazu. Nicht verwirren lassen-> gestörtes Vertrauensverhältnis, gestörter Betriebsfrieden, raus mit dem, andere müssen für den mitarbeiten .... alles populistische Schlagwörter, aber bei ihm nichts dahinter.
Erstellt am 23.11.2023 um 09:38 Uhr von Kehler
Eine Abmahnung muss nicht angenommen, oder wie viele meinen, vom AN unterschrieben werden damit sie gültig ist.
Sind diese Anweisungen, per Zettelchen, auch wirklich gekommen?
Der AN kann ja eine Gegendarstellung zu seiner Abmahnung schreiben, diese muss mit in die Personalakte zur Abmahnung. Und er sollte diese Gegendarstellung für sich auch aufbewaren, zusammen mit der Abmahnung.
Falls es mal zur Kündigung kommt und eine Kündigungschutzklage eingereicht wird.
Erstellt am 23.11.2023 um 09:57 Uhr von jutti1965
Wenn der MA der Meinung ist das er gemobbt wird, oder man es auf ihn abgesehen hat, sollte er ein Tagebuch führen in dem er alles dokumentiert. Ort, Zeit und was vorgefallen ist. Ein wesentliches Merkmal von Mobbing ist, dass die Angriffe regelmäßig und über einen längeren Zeitraum erfolgen.
Mobbing kann vieles sein: Beschimpfungen, Beleidigungen, Drohungen oder wiederholte Sticheleien.
Erstellt am 23.11.2023 um 09:59 Uhr von Enigmathika
wieso wird denn die zufällig anwesende Mitarbeiterin ebenfalls abgemahnt?
Erstellt am 23.11.2023 um 10:49 Uhr von nicht brauchen
Zitat:
"Ein Mitarbeiter bekommt eine Abmahnung weil er eine angebliche Dienstanweisung einer Teamleiter Vertreterin nicht ausgeführt hat.
Diese bestand aus einem handgeschriebenen Zettel auf dem vermerkt war gewisse Reinigungsarbeiten an diesem Tag oder die nächsten auszuführen.
Ein Teil davon wurde erledigt, ein anderer nicht, da er von einer mit anwesenden bereits 2 Tage vorher ausgeführt wurde.
Eine Nacharbeitung erfolgte dennoch den nächsten Tag."
Es ist doch durchgeführt worden. Am nächsten Tag. Es hieß doch an diesem Tag oder die nächsten... Ich versteh jetzt nicht den Grund der Abmahnung.
Erstellt am 23.11.2023 um 11:01 Uhr von celestro
"wieso wird denn die zufällig anwesende Mitarbeiterin ebenfalls abgemahnt?"
Ist vielleicht nur etwas unverständlich ausgedrückt, aber ich vermute:
"Ein Teil davon wurde erledigt, ein anderer nicht, da er von einer mit anwesenden bereits 2 Tage vorher ausgeführt wurde. Eine Nacharbeitung erfolgte dennoch den nächsten Tag."
das beide Personen die Arbeiten "zuständig" waren.