Nachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschrieben werden ohne dass der BR darüber Bescheid weiß oder warum der einzige Pausenraum zu Büros umgebaut wird ohne das mit dem BR zu besprechen etc. werde ich von der geschäftsleitung gemobbt. Ich habe im März 2007 eine erste Abmahnung erhalten mit dem Vorwurf, einen Leiharbeitnehmer, der bis zur Abmahnung 4 Wochen in der Firma war, von der er ein krank war, nicht richtig eingearbeitet zu haben, sondern ihn nur Hilfsdienste wie kopieren, Post verteilen etc. habe machen lassen. Ich kann anhand von Bestellungen, Anfragen etc, die er gemacht hat beweisen, dass das nicht so war. Meine Gegendarstellung wurde zu den Akten genommen. Der damalige Leiharbeitnehmer der gehen musste und die ihm versprochene Stelle nicht bekommen hat erzählte mir, dass der Geschäftsführer ihn auf mich angesetzt hatte, gleich beim ersten Gespräch. Als ich den Geschäftsführer bei einem Gespräch in Anwesenheit des stellvertr. BRV darauf ansprach gab er mir zur Antwort, dass das erst im zweiten Gespräch der Fall war. Diese Aussage habe ich mir von dem BRV unterschreiben lassen. Nachdem ein Jahr und vier Monate Ruhe war riet mir der GF in einem Gespräch, mich doch nach einer neuen Stelle umzusehen. Ich würde gute Arbeit machen, die nicht gewürdigt wird und das könnte ja auch nicht motivierend sein. Eine Woche später erhielt ich einen Maßregel- und Verhaltenskatalog, den ich unterschreiben sollte und wenn ich gegen eine der Richtlinien verstoße, würden wir uns sofort in gegenseitigem Einvernehmen trennen. Nachdem ich auf Anraten meines Rechtsanwalts nicht unterschrieben habe, erhielt ich am 03.09. erneut eine Abmahnung. Mir wird vorgeworfen, eine 17-jährige Auszubildende in inadäquater Art und Weise behandelt zu haben. Unter anderem soll ich sie ständig angeschrien und beschimpft haben, sogar vor Kollegen und in meiner Wut sogar alles auf ihrem Schreibtisch befindliche runtergeworfen haben. Davon ist nicht ein Wort wahr. In diese Intrige mit dem GF ist mein 31-jähriger Abteilungleiter mit verstrickt, der erst in die Firma kam, nachdem ich meine erste Abmahnung bereits erhalten hatte. Im Laufe der Zeit hat dieser versucht mich weichzukochen indem er mir z.B. erzählt hat, der GF hätte einen Projektleiter angesprochen wie er mit mir auskommt und als dieser sagte "gut" hätte der GF ihm angeraten eine andere Antwort zu geben, wenn er auch nächstes Jahr als Firmenwagen noch einen BMW fahren will. So kamen ständig vom Abteilungleiter kleine Spitzen.

Ich bin alleinerziehend und meine Kinder noch in Studium und Schule. Ich bin 49 Jahre alt, einige Bewerbungen brachten nichts Positives. Ich bin im Einkauf tätig.
Ich brauche meinen Job.

Ich weiß, dass ich jetzt klagen muss, bin mir aber unsicher, ob ich das über die Gewerkschaft oder über einen Fachanwalt für Arbeitsrecht machen soll.

Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?

Ich habe die Abmahnung ohne ein vorheriges Gespräch erhalten, in dem die Abmahnung angekündigt wurde. Das Gespräch sollte vor Übergabe stattfinden, ich habe aber darauf bestanden, dass der BRV dabei sein muss, der nicht im Hause war. Telefonisch hat mit der BRV geraten, die Abmahnung abzuholen und den Erhalt zu quittieren. Das Gespräch findet jetzt am kommenden Dienstag statt.

Ich weiß nicht mehr ein noch aus.