Erstellt am 16.12.2015 um 10:15 Uhr von stehipp
Hallo,
sehr schwieriges Thema, da ihr euch als BR hier auf dünnen Eis bewegt.
Was ihr aus meiner Sicht erstmal braucht sind möglichst viele MA die auch offiziell die Mißstände anprangern. Das heißt, bereit sind, ihre Aussagen auch vor der Geschäftsleitung zu tätigen. Je mehr ihr da zusammen bekommt, desto besser.
Anstonsten bewegt ihr Euch immer im Bereich "hörensagen". Erfahrungsgemäß kommt man da selten weiter.
Denkbar, wenn auch ein etwas langwieriger Prozess ist, dass Ihr gemeinsam mit der GL einen "Verhaltenskodex für Führungskräfte" entwickelt. Haben wir bei uns im Haus vor kurzem eingeführt. Aber auch dann braucht ihr immer jemanden, der ein Fehlverhalten offen ausspricht.
Erstellt am 16.12.2015 um 10:59 Uhr von Pjöööng
Mit einer Einigungsstelle "drohen" ist aus meiner Sicht immer ein ziemlicher Schmarrn! Eine Einigungsstelle soll, wie der Name schon sagt, eine Einigung herbeiführen, da sollte man zuerst einmal selber die Einigung versuchen. Gelingt dies nicht, ist die Einigungsstelle auch keine Drohung, sondern eher eine Art Mediation.
Aber was soll hier überhaupt für eine Einigung angestrebt werden? Soll der AL nur noch an ungeraden Tagen cholerisch reagieren?
Da es sich hier um ein sehr sensibles Thema handelt bei dem man aufpassen muss, dass nicht vorschnell irgendwelche Positionen festgeklopft werden, halte ich alle "offiziellen" Schritte zu Anfang für kritisch. Meines Erachtens sollte hier ersteinmal miteinander gesprochen werden. Ideal ist aus meiner Sicht, wenn z.B. der BRV dieses nach einem anderen Vieraugensgespräch mit dem Arbeitgeber kurz anspricht. So ungefähr "Ach einen Punkt hätte ich noch. Wir hören immer wieder von Kollegen, dass in der Abteilung XY ein schlechtes Arbeitsklima herrscht." Dann bekommt man vielleicht mit, ob das dem Arbeitgeber bekannt ist, wie er das sieht, ob er in dieser Frage eher Verbündeter oder Gegner ist und kann daran die nächsten Schritte ausrichten.
Erstellt am 16.12.2015 um 11:13 Uhr von Hartmut
Einen erheblichen Hebel habt ihr, wenn das Verhalten des Abteilungsleiters so schwerwiegend ist, dass man von einer 'betriebsstörenden Person' reden kann. (Das Fehlverhalten meint der Gesetzgeber 'insbesondere' im Zusammenhang mit Diskriminierungen, aber nicht nur damit. Ein wütender Choleriker, den den Betrieb terrorisiert, fällt sicherlich auch darunter.) Ihr könnt dem AG auftragen, diesen Menschen zu entfernen oder zu versetzen. Da ihr darauf einen Rechtsanspruch habt, geht es bei Zuwiderhandlung nicht in die Einigungsstelle, sondern vor das Arbeitsgericht. Schaut euch mal den §104 BetrVG an.
Erstellt am 16.12.2015 um 11:23 Uhr von Pjöööng
Man sollte nicht unbedingt als erstes den Vorschlaghammer auspacken, da der Schaden eines solchen Gerätes unter Umständen höher ist als der Nutzen.
Erstellt am 16.12.2015 um 11:48 Uhr von gironimo
Einigungsstelle erst mal nicht.
Ihr könnt tatsächlich - zunächst auf Basis des § 80 Abs. 1Nr.2 BetrVG - vom AG Abhilfe verlangen.
Ihr solltet versuchen herauszubekommen, warum es eigentlich so ist, wie es ist. Vielleicht ist die Führungskraft überfordert, schlecht geschult oder oder. Da könnt Ihr dann natürlich auch unter Bezug auf Eure Rechte aus den §§ 97, 98 BetrVG auch Schulungs- und Trainingsmaßnahmen für den Vorgesetzten fordern.
Die AN könnten sich ferner beim BR nach § 85 BetrVG beschweren - aber ich würde die AN erst einmal raushalten und versuchen, auf diplomatischem Wege das Problem anzugehen