BV über Freizeit der Mitarbeiter
Hallo was meint ihr dazu ist eine BV über Freizeit der Mitarbeiter besser oder eine BV Über Arbeitszeit besser ? da wir viele Stunden leisten müssen bis zu 220 und mehr und auch Wochenende Arbeiten was wäre hier besser für die Mitarbeiter und wenn ja was wäre hier zu beachten ?. grüße Leacora
Community-Antworten (4)
16.03.2017 um 09:03 Uhr
Es kommt nur eine BV Arbeitszeit in Betracht. Wenn klar geregelt ist, wann gearbeitet wird, habt ihr im Kehrschluss auch eine klare Ansage , wann Freizeit ist.
Was drin stehen muss? Schwer zu sagen. Das kommt doch auf den Betrieb an. Wichtig ist, dass sich der BR nicht seine Rechte aus der Hand nehmen lässt. Insbesondere beim Thema Mehrarbeit.
Aber vielleicht nehmt ihr euch einen Sachverständigen, der euch helfen kann.
16.03.2017 um 11:17 Uhr
Wir haben 2 BV eine für Arbeitzeit und eine für Freizeitausgleich. In der BV für Freizeitausgleich ist festgelegt dass nur vom Betriebsrat genehmigte Überstunden gemacht und in das Konto gebucht werden. Weitere Punkte sind: welche Überstunden mit Zeitzuschlag ins Konto gebucht werden (z.B. Wochenende) wie der MA die Stunden wieder abbauen kann (z.B. ganze Tage oder einzelne Stunden wenn einmal Minusstunden (vom MA gewünscht) sind wie die Stunden über der Obergrenze zu bezahlen sind ( mit welchem Überstundenzuschlag) Ob Überstunden immer ins Konto gehen oder ob MA auch Antrag auf Bezahlung stellen kann Ob und wenn ja In welchem Fall der Arbeitgeber Abbau bestimmen kann
Wir hatten am Anfang Ober und Untergrenzen des Stundenkontos. Nachdem wir aber bei Kurzarbeit auch die Minusstunden erst voll ausschöpfen mussten, haben wir diese wieder rausgenommen.
Vielleicht fällt Euch ja noch mehr ein, da Ihr die Abläufe in Eurem Betrieb besser kennt
Viel Spaß beim Erstellen der BV Angie
16.03.2017 um 16:43 Uhr
"da wir viele Stunden leisten müssen bis zu 220 und mehr"
im Monat ? Bei 31 ARBEITSTAGEN im Monat (also jeden Tag) und "nur 220 Stunden" wären wir bei 7 Stunden TÄGLICH.
Ich glaube Ihr habt ein größeres Problem, als eine BV.
16.03.2017 um 17:00 Uhr
Rechnet man es auf durchschnittlich 26 Werktage pro Monat um, so kommt man auf 8,5 Stunden pro Werktag. Liegt also tatsächlich über dem gesetzlich erlaubten.
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