Eingriff in der Freizeit
Hallo user, betriebsräte und Leser, Darf die gewerkschaft sich in meine freizeit einmischen? Statt viertel nach vier feierabend zu machen , bestellt ein Meister bei uns in der firma regelmäßig, den beton um drei uhr jeder aus unserer Belegschaft weis dann:" schon wieder dürfen wir drei Std länger bleiben". Und unsere hauptamtlichen gewerkschafter meinen:" um das werk zubeenden, ist es so abgesegtet". Timo
Community-Antworten (5)
16.11.2013 um 15:26 Uhr
Die Gewerkschaft darf gar nichts. Wenn Du den BR meinst, darf er Mehrarbeit zustimmen. Klar aber auch diese Stunden müseen bezahlt werden, meist auch mit Zuschlag. Wenn hier aber ein BR stets gegen die Intereseen der Beschäftigten handelt, sollte man diesem sagen im Frühjahr sind Wahlen und dann wählen wir euch nicht mehr sondern andere. Schwerbehinderte müssen aber lt. § 124 SGB IX keine Mehrarbeit leisten. Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
16.11.2013 um 16:47 Uhr
Die gewerkschaft hat: das aber im tarifvertrag aufgenommen, das restarbeiten bis zu 2,5h nach einen 7h tag zuerledigen sind! Schon vor etlichen jahren wurde es si geregelt. Naturlich mit zuschlägen , aber der arbeiter wird nicht gefragt und inzwischen macht der meister von dieser regel ständig gebrauch:-( kotz Tarifvertrag steht über di Br , oder?
16.11.2013 um 17:33 Uhr
Nicht die Gewerkschaft greift in Deine Freizeit ein, sondern der Meister, der so disponiert, dass es zu diesen Zeitproblemen kommt.
Der Tarif räumt ja nur die Möglivchkeit ein. Ob es tatsächlich so kommt ist durchaus auch eine Frage, die sich der BR einmal vornehmen kann. Der BR sollte einmal die betriebliche Arbeitszeitregelung auf den Prüfstand stellen und Verbesserungen fordern. Vielleicht sollte der BR einmal Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen und mit dieser besprechen, welcher Gestaltungsspielraum für eine bessere Arbeitszeitregelung der Tarif zulässt.
16.11.2013 um 17:37 Uhr
Ich kenne den genauen Wortlaut des TV nicht. Doch Restarbeiten bedeuten eigentlich dass es mal solche geben kann. Also Ausnahme. Nicht die Regel. Weiter ist es Mehrarbeit und dieser muss der BR zustimmen.
16.11.2013 um 18:53 Uhr
Bist Du denn Gewerkschaftsmitglied?
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