Erstellt am 16.11.2013 um 14:26 Uhr von thomasi
Die Gewerkschaft darf gar nichts. Wenn Du den BR meinst, darf er Mehrarbeit zustimmen. Klar aber auch diese Stunden müseen bezahlt werden, meist auch mit Zuschlag. Wenn hier aber ein BR stets gegen die Intereseen der Beschäftigten handelt, sollte man diesem sagen im Frühjahr sind Wahlen und dann wählen wir euch nicht mehr sondern andere. Schwerbehinderte müssen aber lt. § 124 SGB IX keine Mehrarbeit leisten. Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
Erstellt am 16.11.2013 um 15:47 Uhr von TimoSv
Die gewerkschaft hat: das aber im tarifvertrag aufgenommen, das restarbeiten bis zu 2,5h nach einen 7h tag zuerledigen sind!
Schon vor etlichen jahren wurde es si geregelt. Naturlich mit zuschlägen , aber der arbeiter wird nicht gefragt und inzwischen macht der meister von dieser regel ständig gebrauch:-( kotz
Tarifvertrag steht über di Br , oder?
Erstellt am 16.11.2013 um 16:33 Uhr von gironimo
Nicht die Gewerkschaft greift in Deine Freizeit ein, sondern der Meister, der so disponiert, dass es zu diesen Zeitproblemen kommt.
Der Tarif räumt ja nur die Möglivchkeit ein. Ob es tatsächlich so kommt ist durchaus auch eine Frage, die sich der BR einmal vornehmen kann. Der BR sollte einmal die betriebliche Arbeitszeitregelung auf den Prüfstand stellen und Verbesserungen fordern.
Vielleicht sollte der BR einmal Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen und mit dieser besprechen, welcher Gestaltungsspielraum für eine bessere Arbeitszeitregelung der Tarif zulässt.
Erstellt am 16.11.2013 um 16:37 Uhr von thomasi
Ich kenne den genauen Wortlaut des TV nicht. Doch Restarbeiten bedeuten eigentlich dass es mal solche geben kann. Also Ausnahme. Nicht die Regel. Weiter ist es Mehrarbeit und dieser muss der BR zustimmen.
Erstellt am 16.11.2013 um 17:53 Uhr von Tommyh
Bist Du denn Gewerkschaftsmitglied?