BV Gewerbliche Mitarbeiter
Hallo, in eine BV bei uns im Betrieb, wurde zwischen AG und gewerblichen Mitarbeitern eine Prämienzulage ausgehandelt. Nun meine Frage : zählen Auszubildende auch darunter oder müssen die extra genannt werden? Laut BetrVg §5 sind ja Azubis Arbeiter oder Angestellte.
Community-Antworten (4)
19.08.2022 um 09:57 Uhr
In so einer BV sollte geregelt werden, wer alles von ihr erfasst wird. Das ist sauberes Handwerk. Wenn das versäumt wurde muss nachverhandelt werden.
19.08.2022 um 09:57 Uhr
In so einer BV sollte geregelt werden, wer alles von ihr erfasst wird. Das ist sauberes Handwerk. Wenn das versäumt wurde muss nachverhandelt werden.
19.08.2022 um 10:33 Uhr
Auszubildende sind zu ihrer Ausbildung im Betrieb beschäftigt. Es kommt daher sehr auf die Prämie an, aber wie seehas schon schreibt sollte das in der BV geregelt sein.
19.08.2022 um 10:45 Uhr
kommt darauf an, was es für eine Prämie ist. Wenn es eine Leistungsprämie ist, können AZUBI nicht erfasst sein, weil AZUBI "lernen" sollen und nicht "Accordleistungen" abliefern sollen.
AZUBI sind mMn immer explizit zu erfassen und auch explizit mit den Prämienvoraussetzungen zu beschreiben.
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