Arbeitszeit - Freizeit
Ein Kollege ist an uns als BR herangetreten, mit der Frage, ob es rechtens sei, das seine Freizeit (und auch die anderer Kollegen) nicht mehr planbar ist, da man ständig für andere Krankheitsvertretung zu leisten hat. Da ist es keine Seltenheit, das 10 - 15 Tage am Stück gearbeitet werden. Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage hierzu? Der Zustand hält nun schon einige Monate an und es ist irgendwie keine Lockerung in Sicht.
Community-Antworten (9)
16.06.2014 um 16:24 Uhr
10-15 Tage am Stück, also auch Samstags und Sonntags?
16.06.2014 um 16:27 Uhr
Ihr stimmt den Schichtplänen doch zu ... Wenn euch das nicht passt, was ich nachvollziehen könnte, lehnt ihr den Schichtplan ab, weil AN über das arbeitsvertraglich geschuldete Maß hinaus verplant werden.
16.06.2014 um 16:33 Uhr
Das sehe ich auch so. Es liegt an Euch - dem BR- mit dem AG klare Regelungen auszuhandeln.
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage hierzu?<
Ja , das ist der § 87 BetrVG. Der BR hat eine erzwingbare Mitbestimmung und das Initiativrecht Regelungen zu fordern und ggf. per E-Stelle regeln zu schaffen, die die Interessen der AN mit berücksichtigen.
16.06.2014 um 17:39 Uhr
Und das Arbeitszeitgesetz nicht vergessen!
16.06.2014 um 18:56 Uhr
Mainzelmännchen, In welcher Branche arbeitest Du? Gibt es einen TV der bei Euch angewendet wird?
da man ständig für andere Krankheitsvertretung zu leisten hat. In welcher Art und Weise geschieht das denn? Wird das schon vorgeplant oder geschieht das akut?
das 10 - 15 Tage am Stück gearbeitet werden. Rein theoretisch geht auch noch wesentlich mehr.
*Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage hierzu? * Wofür eine Rechtsgrundlage? -Dafür, ob es überhaupt erlaubt ist? -Dafür, ob es nicht erlaubt ist? -Dafür, ob der BR etwas tun kann?
17.06.2014 um 02:23 Uhr
Danke für eure Antworten, so wie ich sehe liegt da noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns. Die Dienstpläne sind an sich in Ordnung, nur werden sie ständig über den Haufen geschmissen, weil akut etwas geändert werden muss wegen Krankheit.
17.06.2014 um 02:38 Uhr
Zitat (Mainzelmännchen): "Die Dienstpläne sind an sich in Ordnung, nur werden sie ständig über den Haufen geschmissen, weil akut etwas geändert werden muss wegen Krankheit."
Durch die Veröffentlichung des Dienstplanes hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht verbraucht!
"Ständiges" über den Haufen werfen ist zudem ein klarer Planungsmangel
17.06.2014 um 09:19 Uhr
Danke für eure Antworten, so wie ich sehe liegt da noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns Vor allen Dingen auch vor den MitarbeiterInnen, denn die sind es, die nein sagen müssen, wenn sie gefragt oder ungefragt aufgefordert werden einzuspringen. Sie müssen es nicht, denn, der Dienstplan ist verbindlich.
Durch die Veröffentlichung des Dienstplanes hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht verbraucht! Bedeutet: wenn er eine Änderung möchte, muss der AN zustimmen, wenn der AN eine Änderung möchte, muss der/die Vorgesetzte zustimmen.
Zitat Pjöööng ist zudem ein klarer Planungsmangel
ich vermute, dass das ein klarer PERSONALplanungsmangel ist.
17.06.2014 um 11:32 Uhr
Wen Ihr den Dienstplan Genemigt und es gibt eine ÄNDERUNG muss auch die mit Eurer Zustimmung erfolgen. Schichtplan Fibel.de da gibt es sehr viel Hilfreiches.
Gruß
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