Erstellt am 21.01.2015 um 09:13 Uhr von Kölner
TV anlehnen ist immer gut. Wenngleich man sich fragen muss, ob sich das so anfühlt, wie eine Anlehnung an einen Baum oder so. ;-)
Grundsätzlich muss der AG für einen Arbeitstag an einem Sonntag einen AUSGLEICHSTAG gewähren. Der kann auch an einem Samstag sein.
Was Du dann noch unter 'bezahlte Freizeit' verstehst, erschließt sich mir (noch) nicht! Du darfst es aber noch erklären, sonst rätselt man hier rum!
Erstellt am 21.01.2015 um 09:26 Uhr von Fischi
Mit bezahlter Freizeit meinte ich das der Tag Freizeit dem Lohnzeitkonto gutgeschrieben werden. Vom LZK abgezogen darf der Tag aber nicht ? Oder?
Erstellt am 21.01.2015 um 09:55 Uhr von Dezibel
Du bekommst den Sonntag bezahlt, Du warst ja schließlich arbeiten. Und Du bekommst dann einen freien UNBEZAHLTEN Tag, denn normale Sonntage werden doch auch nicht bezahlt. Oder?
Erstellt am 21.01.2015 um 10:40 Uhr von Fischi
Danke für die schnellen Antworten.