Erstellt am 16.11.2023 um 17:36 Uhr von Dummerhund
Verweigern oder ablehnen kann ein AG schon mal gar nicht; dazu fehlt ihm die rechtliche Grundlage. Er kann mit dem BR sprechen ob dieses Seminar mit diesem BRM denn zu dem genannten Termin so erforderlich ist, oder aber ob man das Seminar nicht auf einen späteren Zeitpunkt ansetzen kann. Einigt man sich nicht, bleibt dem AG, wegen der zeitlichen Lage des Seminars, nur der Gang zur Einigungsstelle.
Erstellt am 16.11.2023 um 21:00 Uhr von MarkusBr83
Es gab einen ordentlichen BR Beschluss dafür.
Ich muss auch sagen das es mir ums Prinzip geht. Von daher will ich das Seminar auch nicht verschieben. Kann ich eine rechtliche grundlage dafür geltend machen das ich gehen kann ???
Erstellt am 17.11.2023 um 04:30 Uhr von Tagträumer_5
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 17.11.2023 um 06:33 Uhr von jutti1965
Träumer konnte mal wieder nicht schlafen...
@Träumer, wer die Grundlagen des Verhaltens im Forums nicht versteht sollte besser still sein 🙊
Erstellt am 17.11.2023 um 08:54 Uhr von lolium
Der AG kann vorbringen:
-das Seminar ist nicht erforderlich - aber das tut er hier anscheinend nicht.
-aus betriebl. Gründen geht es zu diesem Zeitpunkt nicht.
Diese Gründe müssen schon schwerwiegend sein. Z.B. Störung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs, oder besonderer Arbeitsanfall.
Habt ihr das alles bei euerm Beschluss gewissenhaft geprüft, kannst Du fahren.
Das Argument des AG: direkt nach dem U finde ich nicht gut, ist nicht sehr schlagkräftig.
Andererseits stellt der AG das Seminar an sich nicht in Frage. Ist es dann den Konflikt wert auf den Zeitpunkt zu bestehen, oder doch wenn möglich einen anderen Termin zu suchen?
Aber das kommt natürlich auf eure betrieblichen Umstände und euer Verhältnis an.
Erstellt am 17.11.2023 um 09:53 Uhr von celestro
"Völlig verständlich, dass nach einem Urlaub erstmal die Arbeit und somit der Kunde vor irgendwelchen BR Seminaren vorgeht."
Unsinn! Lies (und vor allem verstehe) einfach mal das BetrVG ... dann würdest Du Dich nämlich für eine solche Aussage in Grund und Boden schämen.