BR Seminare:
Hallo! Ist es zulässig wenn der Arbeitgeber bzgl. der Teilnahme an BR Seminaren von uns erwartet, ein von ihm erstelltes Formular "Genehmigung von Fort- und Weiterbildungen" auszufüllen? Dort wird nach Kosten, Dauer, etc. gefragt. Diese, eigentlich alle benötigten,Informationen erhält er von uns ohnehin schon mit Mitteilung des Beschlusses zur Entsendung.
Community-Antworten (5)
28.03.2017 um 20:26 Uhr
Antragsformulare und "Gehemigungs"-abläufe sind je eine Frage der Ordnung im Betrieb. Habt Ihr bei der Procedur denn mitbestimmt?
Abgesehen davon - das wäre jetzt für mich keine zu große Zumutung das Formular auszufüllen. Wenn es seiner Organisation dienlich ist.
28.03.2017 um 20:38 Uhr
Danke für die Antwort. Mir ist keine Regelung bekannt, wenn es da eine geben sollte, ist das vermutlich über den GBR gelaufen. Bin neuer BRV.
Könnte denn der AG aufgrund unserer Weigerung dieses Formular auszufüllen (ohne Regelung, BV, o.ä) unseren Beschluss "torpedieren"?
28.03.2017 um 23:16 Uhr
Zu deiner ersten Frage. Im normalfall braucht ihr derartiges nicht auszufüllen, außer es gibt eine BV darüber. Allein schon der Name des Formulars schreckt ein wenig zurück. Der AG hat nichts zu genehmigen wenn ihr beschlossen habt Seminare zu besuchen.
Halte es aber auch für gute Schule mit dem AG über die Zeitpunkte der Seminare zu sprechen damit auch dieser planungssicherheit hat.
Zu deiner zweiten Frage. So fern es keine BV's gibt kann er nicht viel machen.
28.03.2017 um 23:27 Uhr
Vielen Dank für deine Antwort. Der Name des Formulars gefällt mir auch nicht. Die Zeitpunkte werden von uns mit grosser Rücksicht auf betriebliche Belange geplant, auch weil wir ein kleiner Betrieb sind. Dieses Formular kommt aus der Verbandszentrale.
29.03.2017 um 17:51 Uhr
@drgumbo Ganz Wichtig: Seminare werden nicht vom AG genehmigt. Der BR teilt dem AG mit...... Hat dieser dann Einwände, kann er versuchen ein Gespräch mit dem BR zu führen. Wobei aber nirgends steht das man da eine Einigung erzielen muss. Dann bleibt dem AG, je nach Begründung der Weg zum Gericht oder aber zur Einigungsstelle. Nicht mehr und nicht weniger.
Verwandte Themen
Seminare als Inhouse-Schulung. Wer darf entscheiden?
ÄlterHallo, wir, der Betriebsrat mit 7 Personen, haben schon die Betriebsverfassungs Seminare 1-3 besucht und möchten jetzt die Seminare Arbeitsrecht 1-3 besuchen. Wir wollten jetzt nach unserem Beschlus
Seminare bei verschiedenen Anbietern kombinieren?
ÄlterSo, für mich (und den gesamten BR) beginnen jetzt die ersten Seminare. Wenn ich das richtig überblicke sollte ich für den Anfang wohl 5 Seminare besuchen um die Grundlagen zu schaffen. Habt ihr schonm
Jahres Plan Seminare - Müssen wir das machen (die GL will nur einen Minimalbetrag für Seminare genehmigen)?
ÄlterHallo zusamman ! die GL verlandt von uns einen plan über die Seminar besuche im diesen Jahr. Müssen wir das machen? denn die sind der meinung das es für die GL zu teuer wird die ganzen Seminare und
Tarifurlaub nicht gewährt!
ÄlterHallo liebe BR Kollegen, hier gleich noch mal eine Frage, ich bin stellvertretender Schriftführer. Ende letzen Jahres habe ich mir Seminare für diesen Job ausgesucht. Jetzt habe ich im Januar 2012 me
Inhouse Seminare Pflicht?
ÄlterUnsere Firma will nun das wir inhouse Seminare erhalten. Heißt wir sollen nicht mehr auf die BR Seminare fahren sondern jemand kommt ins Haus und schult uns. Ich halte da gar nichts von und hab a