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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Seminare:

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drgumbo
Apr 2017 bearbeitet

Hallo! Ist es zulässig wenn der Arbeitgeber bzgl. der Teilnahme an BR Seminaren von uns erwartet, ein von ihm erstelltes Formular "Genehmigung von Fort- und Weiterbildungen" auszufüllen? Dort wird nach Kosten, Dauer, etc. gefragt. Diese, eigentlich alle benötigten,Informationen erhält er von uns ohnehin schon mit Mitteilung des Beschlusses zur Entsendung.

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Community-Antworten (5)

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gironimo

28.03.2017 um 20:26 Uhr

Antragsformulare und "Gehemigungs"-abläufe sind je eine Frage der Ordnung im Betrieb. Habt Ihr bei der Procedur denn mitbestimmt?

Abgesehen davon - das wäre jetzt für mich keine zu große Zumutung das Formular auszufüllen. Wenn es seiner Organisation dienlich ist.

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drgumbo

28.03.2017 um 20:38 Uhr

Danke für die Antwort. Mir ist keine Regelung bekannt, wenn es da eine geben sollte, ist das vermutlich über den GBR gelaufen. Bin neuer BRV.
Könnte denn der AG aufgrund unserer Weigerung dieses Formular auszufüllen (ohne Regelung, BV, o.ä) unseren Beschluss "torpedieren"?

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UliPK

28.03.2017 um 23:16 Uhr

Zu deiner ersten Frage. Im normalfall braucht ihr derartiges nicht auszufüllen, außer es gibt eine BV darüber. Allein schon der Name des Formulars schreckt ein wenig zurück. Der AG hat nichts zu genehmigen wenn ihr beschlossen habt Seminare zu besuchen.

Halte es aber auch für gute Schule mit dem AG über die Zeitpunkte der Seminare zu sprechen damit auch dieser planungssicherheit hat.

Zu deiner zweiten Frage. So fern es keine BV's gibt kann er nicht viel machen.

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drgumbo

28.03.2017 um 23:27 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort. Der Name des Formulars gefällt mir auch nicht. Die Zeitpunkte werden von uns mit grosser Rücksicht auf betriebliche Belange geplant, auch weil wir ein kleiner Betrieb sind. Dieses Formular kommt aus der Verbandszentrale.

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DummerHund

29.03.2017 um 17:51 Uhr

@drgumbo Ganz Wichtig: Seminare werden nicht vom AG genehmigt. Der BR teilt dem AG mit...... Hat dieser dann Einwände, kann er versuchen ein Gespräch mit dem BR zu führen. Wobei aber nirgends steht das man da eine Einigung erzielen muss. Dann bleibt dem AG, je nach Begründung der Weg zum Gericht oder aber zur Einigungsstelle. Nicht mehr und nicht weniger.

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