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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Seminar

I
IckeausBerlin
Nov 2016 bearbeitet

Hi Leute, ich hab mal ne Frage zu BR-Seminare. Im Mai 2011 haben wir ein BR-Seminar beantragt und mit ordentlichem Beschluß bestätigt bekommen. Vor einer Woche kam der BR-vorsitzende und meint es ist gestrichen, da die Werkleitung das so will und ich eigentlich auch nicht dafür bin. Da waren wir ganz schön geplättet. Da wir noch "Frischlinge" sind, fehlt uns so ein bisschen die Grundlage. Wie können wir uns wehren und das Seminar machen, da wir es auch für sehr notwendig halten (Mobbing am Arbeitsplatz) Welche gesetzliche Grundlage liegt da vor und wo könnte ich es nachlesen. Vielen dank für eure Hilfe.

LG icke aus Berlin

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

21.10.2011 um 14:09 Uhr

Na Toll,

schaut mal bei dem blauen Reiter oben links "Seminare für Betriebsräte" und/oder wendet Euch an den Seminaranbieter.

Im Übrigen kann der BRV und auch nicht die GL einfach so einen Beschluß außer Kraft setzen. Ich nehme an, dass das Seminar ja damals bereits angemeldet wurde und die GL auch damals keine Einwände hatte.

K
Kölner

21.10.2011 um 14:29 Uhr

@IckeausBerlin Das einzige was man Euch entgegenhalten könnte, wäre das LAG Hamm Urteil aus 2006 oder 2005. Ggf. auch noch, dass ihr nicht alle geschult werden müsstet, sondern nur der ein oder andere.

Achja: Einen BRV kann man Ruckzuck abwählen...

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