Erstellt am 21.10.2011 um 12:09 Uhr von gironimo
Na Toll,
schaut mal bei dem blauen Reiter oben links "Seminare für Betriebsräte" und/oder wendet Euch an den Seminaranbieter.
Im Übrigen kann der BRV und auch nicht die GL einfach so einen Beschluß außer Kraft setzen. Ich nehme an, dass das Seminar ja damals bereits angemeldet wurde und die GL auch damals keine Einwände hatte.
Erstellt am 21.10.2011 um 12:29 Uhr von Kölner
@IckeausBerlin
Das einzige was man Euch entgegenhalten könnte, wäre das LAG Hamm Urteil aus 2006 oder 2005. Ggf. auch noch, dass ihr nicht alle geschult werden müsstet, sondern nur der ein oder andere.
Achja: Einen BRV kann man Ruckzuck abwählen...