Erstellt am 05.04.2011 um 19:40 Uhr von Maclogic
@von Häschen,
Seminare sind zu genehmigen, wenn ein sachgerechter Bedarf besteht.
Guckst du BetrVG
http://www.betriebsrat.com/rechte-pflichten-als-betriebsrat
Liebe Grüße
Erstellt am 05.04.2011 um 20:47 Uhr von DonJohnson
Seminare sind vom AG eben NICHT zu genehmigen - einer solchen Genehmigung bedarf es nicht
weiterhin käme das wie beschrieben einer Budgetierung und somit dem Umlageverbot gleich...
Die §§40,41 BetrVG sind ziemlich eindeutig