Krankheitstage
Wie geht ihr als Betriebsrat damit um, wenn der Arbeitgeber immer die Krankheitstage als Ausrede nimmt? Keine Gehaltserhöhung deswegen, auch die Tarifliche nicht( Arbeitgeber ist nicht gebunden). Krankheitstage werden vom Wheinachtsgeld abgezogen , (bekommen nur die Mitarbeiter die schon vor 2004 im Betrieb waren, laut Aussage vom Arbeitgeber weil man in diesem Jahr von 37 Std.Woche auf 40 Std. Woche ohne Ausgleich zugestimmt hat ( Nicht der Betriebsrat sondern die einzelnen Mitarbeiter). Dazu gibt es immer ein Schreiben das es auf freiwilliger Basis gezahlt wird. Unsere Mitarbeiter sind sehr unzufrieden deswegen, aber leider hat der Arbeitgeber ja sein Recht dazu. Auch haben wir massive Probleme neue Mitarbeiter zu bekommen, da diese nicht übernommen werden wegen diesem Grund.....
Community-Antworten (13)
15.11.2023 um 06:33 Uhr
Weshalb sollte der AG Mitarbeitern Weihnachtsgeld zahlen, die krankheitsbedingt nicht abliefern konnten? Und klar ist diese Zahlung freiwillig.
Wie hoch ist denn die Krankheitsquote in dem Betrieb?
Würde das bedeuten, der AG erhöht den Lohn und plötzlich senkt sich der Krankenstand? Dann waren die MA folglich nicht krank?
15.11.2023 um 07:42 Uhr
Hallo Dotty, Macht eurem AG den Vorschlag eine BV über das Thema Weihnachtsgeld und Lohnerhöhungen zu erstellen um eine klare Linie zu bekommen.
*vom Administrator angepasst
15.11.2023 um 08:26 Uhr
Im Zweifel aktiviert die Leute, um genügend Gewerkschaftsmitglieder zu bekommen, damit die Gewerkschaft den Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen auffordert. Und seid auch bereit dafür zu kämpfen. Lohnerhöhungen gehören leider nicht in die Mitbestimmung. Höhe von Prämien und Sonderzahlungen ebenso nicht. Bei der Verteilung seid ihr in der Mitbestimmung, aber da kann der Arbeitgeber auch ganz einfach den Topf wieder schließen.
15.11.2023 um 08:34 Uhr
@TE ... bitte nicht den Fehler begehen und zu irgendwelchen Gewerkschaften gehen, dass wird das ganze noch komplizierter machen, mit 0 Ergebnis.
Ergründe lieber mal die Ursache, weshalb soviele Leute ausfallen.
Ergründe, was dem AG wichtig ist und was den AN wichtig ist und versuche zielgerichtete Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
15.11.2023 um 09:02 Uhr
Ich würde auch nicht damit zur GEW gehen. Damit es schneller geht würde ich mich ins Auto setzen und hinfahren. Ich denke mal Dotty1 weiß was sie von Antwort 1 und 4 halten kann.
15.11.2023 um 09:25 Uhr
Hmmm und wenn nicht zur Gewerkschaft dann zu einem Rechtsanwalt :-) Bei einem tariflosen Unternehmen unterliegt die gesamte Lohngestaltung ja der Mitbestimmung des BR! bekommen nur die Mitarbeiter die schon vor 2004 im Betrieb waren....das ist normal, dass einige ältere Mitarbeiter Besitzstände haben. Dazu gibt es immer ein Schreiben das es auf freiwilliger Basis gezahlt wird....hier werden oft Fehler bei der Formulierung des AG gemacht! Ihr könntet auch mal prüfen lassen ob nicht doch eine betriebliche Übung entstanden sein könnte.
15.11.2023 um 09:37 Uhr
Ist ein Betriebsrat im Haus kann der AG nicht einfach nachträglich einzelvertraglich die Stunden von 37 auf 40 Std ohne Lohnausgleich erhöhen. Der BR ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, in der Mitbestimmung. Setzt das Thema als Top mit auf der nächsten Sitzung und besprecht mal folgendes. Lasst den AG erst mal das Weihnachtsgeld auszahlen. Dann fordert ihr eure Mitbestimmung ein und den AG auf die Maßnahme mit den 40 Std. wieder Rückgänge zu machen und die bis dahin angefallenen Std. der betreffenden MA auf ein Stundenkonto gut zu schreiben. Kommt er dem nicht nach. Setzt ihr auf einer nächsten Sitzung die Tops. Beauftragung einen Rechtsanwaltes und Beschlussfassung über § 40 BetrVG.
Mit dem Anwalt könnt ihr auch besprechen ob ihr Gleichzeitig eine Klage wegen Verstoßes des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit anhängen könnt. Die Klage würde sich dann nämlich auf den Verstoß des Gleichbehandlungsgrundsatzes beziehen und die unterschiedliche Handhabung zum Erhalt des Weihnachtsgeldes als Grund. Wäre ein kleiner aber feiner Unterschied. Ob das aber so möglich ist könnte euch wohl nur der Fachanwalt sagen
15.11.2023 um 09:42 Uhr
" Bei einem tariflosen Unternehmen unterliegt die gesamte Lohngestaltung ja der Mitbestimmung des BR!" Da hat moreno völlig recht.
15.11.2023 um 09:43 Uhr
Wenn Ihr den Weg zur Gewerkschaft oder zu einem Anwalt geht, würde ich zunächst bei anderen Punkten ansetzen:
1.) Mal schauen ob hier der Gleichbehandlungsgrundsatz anzuwenden ist, was m.E. bei Weihnachtsgeld der Fall ist.
2.) Historische Zahlungen anschauen und prüfen, ob hieraus eine betriebliche Übung abgeleitet werden kann.
3.) Der BR hat Anspruch auf Einsicht in die Krankenstatistik. Zum Vergleich: im Durchschnitt war der Deutsche Arbeitnehmer 15 Tage Krank (Stand 2022). Hieran könnte man festmachen, ob dies wirklich eine Begründung darstellen kann oder lediglich ein Vorwand des AG war. Das wissen wir nämlich überhaupt nicht, es steht lediglich als Behauptung im Raum.
Weihnachtsgeld sollte lediglich vom Unternehmenserfolg abhängen. Dass der eine dafür mehr getan hat als der andere, ist überall so und nicht unbedingt ein Krankheitsproblem. Jedenfalls kann einer, der wochenlang wegen einer Chemo ausfällt weniger für Misserfolg, als diejenigen die ohne große Motivation jeden Morgen zur Arbeit geht.
Darüber hinaus ist es natürlich, wie oben schon von den Kollegen geschrieben, ratsam grundsätzliche Regelungen anzustreben, ob nun als BV oder TV.
15.11.2023 um 09:55 Uhr
@Dotty1 Ihr habt da eine ganz schwere Hausnummer vor euch und Augenscheinliche einen AG der mit allen Wassern gewaschen ist. Eigentlich sage ich immer im Laufe der Zeit ist es zwischen BR und AG ein geben und nehmen------frei nach dem Motte, eine Hand wäscht die Andere und beide Hände waschen das Gesicht. Hier aber solltet ihr den AG erst mal versuchen in die Schranken zu weisen, so das er auch weiß das Handwaschseife zu benutzen ist. Und lasst euch nicht von seiner Art einschüchtern. Als BR ist er nur euer Vertragspartner und nicht euer Chef.
15.11.2023 um 10:03 Uhr
1.) Mal schauen ob hier der Gleichbehandlungsgrundsatz anzuwenden ist, was m.E. bei Weihnachtsgeld der Fall ist. Zitat MS Das kannst knicken :-) Individualrechtliche Vereinbarungen (hier wurden die AV von 37 auf 40 Wochenstunden verändert mit der Abmachung Weihnachtsgeld zu erhalten) haben immer Vorrang vor dem Gleichbehandlungsgesetz! Die neuen Mitarbeiter nach 2004 haben dann wahrscheinlich gleich einen Vertrag mit 40 WS unterschrieben.
15.11.2023 um 13:29 Uhr
Erstmal danke für die schnelle Rückmeldungen, leider wurde uns nur mündlich versprochen das das Weihnachtsgeld dafür bleibt.
15.11.2023 um 14:28 Uhr
Wenn sich der Arbeitgeber so aufstellt, befürchte ich, dass ihr für Lohnerhöhungen ohne die Gewerkschaft nicht weiterkommt. Ihr seid zwar in der Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen und Entlohnungsmethoden und auch bei der Festlegung von Akkord- und Prämiensätzen. Wenn der Arbeitgeber aber nicht mehr zahlen will, habt ihr nicht wirklich etwas in der Hand.
Und ja, ich kenne Firmen in denen der BR und der Arbeitgeber auch Lohnerhöhungen in einer BV geregelt haben. Erzwingbar war das aber nicht. Wenn der Arbeitgeber nicht will....
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