Erstellt am 27.10.2009 um 15:47 Uhr von DonJohnson
"Lügen mit Statistiken" - ein tolles Buch und sehr zu empfehlen...
Wenn der AG verfälschte Krankheitsbilanzen haben möchte, kann er das so machen. Aber warum ist das ein Fall für den BR?
Erstellt am 27.10.2009 um 17:00 Uhr von erwin
Hallo,
es kann schon Sinn machen, dass der AG hier sich die 5 Tage vermerkt. Da nämlich bei der Berechung der AU Zeiten welche ein BEM gem. § 84 (2) SGB IX auslösen auch arbeitsfreie Tage während der AU mitgezählt (berücksichtigt) werden müssen. § 84 (2) 6 Wochen AU am Stück oder in der Addition = 42 Tage. Da braucht der AG dann auch die arbeitsfreien Tage innerhalb der AU.
Erstellt am 27.10.2009 um 17:05 Uhr von DonJohnson
@erwin
In diesem Fall sieht das aber anders aus... (*von Mittwoch bis einschl. Sonntag*)
Aus diesem Grunde vermute ich, dass der AG hier gerne dem BR die Krankenstatistik vorlegen möchte...
Erstellt am 27.10.2009 um 18:39 Uhr von erwin
@DonJohnson
Hi Mi-so = 5 Tage. War der AN also bis So Au-geschrieben stimmts. Dann wären es gem.§ 84 (2) 5 Tage AU welche als Additionsgrundlage zählen.
Selbstverständlich keine 5 Tage für eine "normale" AU-Statistik
Der BR sollte also den AG einmal nach dem Grund befragen
Erstellt am 27.10.2009 um 18:50 Uhr von DonJohnson
@erwin
Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. In diesem Fall kann von einer kurze Erkrankung ausgegangen werden.