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Krankheitstage?

M
midjet
Jan 2018 bearbeitet

Hätte da mal eine Frage: Wenn ein Mitarbeiter von Mittwoch bis einschl. Sonntag (also 5 Tage) Krank geschrieben wurde, kann dann die Firma fünf Tage Krank eintragen, obwohl seine Regelarbeitszeit nur von Montag bis Freitag geht? Aus meiner Sicht wäre das nicht in Ordnung, denn das würde die Krankheitsquote merklich erhöhen. Dies ist ein Fall der tatsächlich an uns als BR herangetragen wurde.

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Community-Antworten (5)

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DonJohnson

27.10.2009 um 16:47 Uhr

"Lügen mit Statistiken" - ein tolles Buch und sehr zu empfehlen...

Wenn der AG verfälschte Krankheitsbilanzen haben möchte, kann er das so machen. Aber warum ist das ein Fall für den BR?

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Erwin

27.10.2009 um 18:00 Uhr

Hallo,

es kann schon Sinn machen, dass der AG hier sich die 5 Tage vermerkt. Da nämlich bei der Berechung der AU Zeiten welche ein BEM gem. § 84 (2) SGB IX auslösen auch arbeitsfreie Tage während der AU mitgezählt (berücksichtigt) werden müssen. § 84 (2) 6 Wochen AU am Stück oder in der Addition = 42 Tage. Da braucht der AG dann auch die arbeitsfreien Tage innerhalb der AU.

D
DonJohnson

27.10.2009 um 18:05 Uhr

@erwin In diesem Fall sieht das aber anders aus... (von Mittwoch bis einschl. Sonntag)

Aus diesem Grunde vermute ich, dass der AG hier gerne dem BR die Krankenstatistik vorlegen möchte...

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Erwin

27.10.2009 um 19:39 Uhr

@DonJohnson

Hi Mi-so = 5 Tage. War der AN also bis So Au-geschrieben stimmts. Dann wären es gem.§ 84 (2) 5 Tage AU welche als Additionsgrundlage zählen.

Selbstverständlich keine 5 Tage für eine "normale" AU-Statistik

Der BR sollte also den AG einmal nach dem Grund befragen

D
DonJohnson

27.10.2009 um 19:50 Uhr

@erwin

Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. In diesem Fall kann von einer kurze Erkrankung ausgegangen werden.

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