Erstellt am 27.06.2014 um 16:07 Uhr von Dezibel
Wenn er den Schein vom Arzt vorlegt, dann ist er arbeitsunfähig. Punkt.
Da gibt es nichts zu rechtfertigen.
Erstellt am 27.06.2014 um 16:23 Uhr von gironimo
>ab und zu auch schon damit aufgezogen<
dagegen solltet Ihr vielleicht etwas tun. Sprecht mal mit den Kollegen. Auch bei einem Bürojob kann man AU sein. Es kann jeden erwischen.
Erstellt am 27.06.2014 um 23:03 Uhr von Orion
„Da gibt es nichts zu rechtfertigen.“
Nana, erklärt sich da jetzt einer solidarisch?
Da wäre ich jetzt aber doch vorsichtiger. Da gibt es durchaus den einen oder anderen, der das auch anders Sehen könnte.
„Es kann jeden erwischen.“
Ist klar! Bedenklich dürfte es aber werden, wenn man danach einen Kalender drucken kann.
Erstellt am 27.06.2014 um 23:26 Uhr von Orion
@hollister
„Oder gibt es da irgendwas was man machen könnte?“
Jede Menge. Vor allem, einmal ernsthaft mit ihm sprechen. Im Rahmen eines BEM müsste dieses ja von Arbeitgeberseite ja schon passiert sein, bzw. sollte schnellstens nachgeholt werden.
Auch solltet ihr ihm nachstehendes Urteil einmal zu Lesen geben. Ein Inhalieren der in diesem enthaltenen Verweise auf andere wäre auch ratsam. BAG Urt. v. 10.11.2005, Az.: 2 AZR 44/05
Orionspruch: Nicht nur der Kranke ist schützenswert, weil er krank ist, sondern auch die darunter Leidenden, weil sie dadurch krank werden können.
Erstellt am 28.06.2014 um 08:18 Uhr von Dezibel
> „Da gibt es nichts zu rechtfertigen.“
> Nana, erklärt sich da jetzt einer solidarisch?
Ist das etwas Schlechtes?
Schmeißt ihn einfach raus, dann ist Ruhe!
Erstellt am 28.06.2014 um 10:03 Uhr von Moreno
Na da diesen Betriebsratsforum ist, ist ja wohl die Frage kann oder sollte der Betriebsrat was machen? Und hier ja wohl ein klares Nein das geht den Betriebsrat nix an. Wir sind ja nicht die Hilfsscheriffs vom Arbeitgeber!
Erstellt am 28.06.2014 um 10:17 Uhr von Hoppel
@ hollister
Kommt dieser Kollege auf mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres? Falls ja, greift § 84 Abs.2 SGB IX!!!
Darüber sollte sich ein BR Gedanken machen und nicht darüber, ob dieser Kollege seine Fehlzeiten rechtfertigen muss.