Erstellt am 28.01.2014 um 10:56 Uhr von gironimo
Klar kann man hier diverse §§ auffahren, welche Möglichkeiten der BR hat (insbesondere § 91 BetrVG).
Aber allein aus dem § 91 BetrVG wird deutlich, dass der BR auch ein Konzept braucht, um letztendlich qualifizierte Forderungen an den AG zu stellen.
Das heißt, das Thema muss gut vorbereitet sein. Zum Thema Arbeitsbelastung würde ich an einen Sachverständigen denken. Vielleicht sollte der BR auch einen Workshop oder ähnliches durchführen.
Aber neben der/den Forderung/en an den AG, sehe ich eine gezielte betriebliche Öffentlichkeitsarbeit als äußerst wichtig an. Dieses Thema gehört immer wieder in die Betriebsversammlung.
Erstellt am 28.01.2014 um 11:23 Uhr von paula
das Thema ist sehr vielschichtig und daher nicht einfach zu beantworten.
Naturlich kann Druck ein Auslöser für Erkrankungen sein, aber man sollte als BR sich nicht gleich auf das erstbeste Thema stürzen und evtl. am tatsächlichen Problem vorbei gehen.
Was sind die Ergebnisse aus eurer Gefährdungsbeurteilung (GFB). Welche Erkenntnisse gibt aus dem BEM? Gibt es Erkenntnisse aus dem Personalcontrolling? Gesundheitsreport der Krankenkasse?
Wir sind als BR auch sehr schnell auf die psychischen Belastungen gesprungen. Erstaunlicherweise liegen wir aber trotz überdurchschnittlicher Fehlzeiten nach dem Berichten der Barmer und AOK unter der Branche. Haupttreiber sind Erkrankungen der Wirbelsäule und Co. Die GFB hat da weitere Ansatzpunkte geliefert.
Mit Zustimmung des GBR hat der AG die soziodemografischen Daten mit Fehlzeiten verglichen. Auch hier gab es sehr interessnate Ansatzpunkte.
Man kann viel machen. Der AG muss es aber auch wollen. Ansonsten wird die ganze Sache für den BR sehr zäh