Arbeitsstundenberechnung an Krankheitstagen?
Zum Erreichen der 39Stundenwoche gemäß TVöD findet bei uns 1 mal monatlich an einem im Voraus festgesetzten Tag eine 2stündige Besprechung im Anschluß an die regelmäßige Arbeitszeit statt. In unserem Unternehmen gibt es Gleitzeit, die diese 2 Stunden erfaßt und hinzurechnet. Jetzt ist die Frage aufgekommen, was geschieht, wenn jemand am Besprechungstag krank ist oder Urlaub hat. Werden jetzt die 2 Stunden nicht auf das Gleitzeitkonto angerechnet? Dann hätte der Kollege 2 Minusstunden, trotz AU oder Urlaub.
Community-Antworten (1)
06.11.2008 um 14:24 Uhr
R1..., da der Tag im Voraus feststeht und somit Bestandteil der regelmäßigen AZ ist, ist diese Zeit auch bei Urlaub und Krankheit zu gewähren.
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