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Krankheitstage Sondervergütung

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Dotty1
Mrz 2023 bearbeitet

Beim durchforsten des Internets, bin ich auf ein für mich Interresantes Thema gestoßen. Es geht um Kürzungen von Sondervergütungen. Ist es richtig, daß man Kürzungen wegen Krankheitstagen bei freiwilligen Sondervergütungen nur machen darf, wenn das schriftlich ( Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung) festgehalten ist? Hintergrund ist, es besteht nichts schriftliches, tariflich nicht gebunden.... Und gilt das auch für Schwerbehinderte, dazu finde ich leider auch nichts. Vielen Dank schomal

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Community-Antworten (8)

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rtjum

03.03.2023 um 09:25 Uhr

um was für Sondervergütungen geht es genau und wie sind die kommuniziert worden?

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Dotty1

03.03.2023 um 10:02 Uhr

Wheinachtsgeld

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Dotty1

03.03.2023 um 10:04 Uhr

Als Ausgleich für wöchentliche Stundenerhöung von 37 auf 40 Std. Aber nur mündlich

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rtjum

03.03.2023 um 10:27 Uhr

und wie lange bekommt ihr das schon und wurde vorher auch abgezogen?

Habt ihr einen BR?

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Dotty1

03.03.2023 um 13:15 Uhr

Betriebsrat vorhanden, kennt aber auch keine Regelung dazu. Wheinachtsgeld gibt es immer schon ( bin jetzt 25 Jahre dort), Krankheitstage wurden bei mir immer abgezogen. Wie es vor mir war weiß ich nicht. Frage später ältere Kollegen

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Dotty1

03.03.2023 um 13:18 Uhr

Ach seit 2004 gibt es für die neu Angestellten kein Wheinachtsgeld mehr. Da wurden auch die Wochenarbeitsstunden erhöht, ohne Ausgleich. Dafür versprach man uns mündlich das Wheinachtsgeld.

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rtjum

03.03.2023 um 13:31 Uhr

oha, so lange und der BR macht nix dazu... Ich kenn den Abzug, aber das ist bei uns Tarif, wenn man keinen Anspruch mehr auf Arbeitsentgelt hat, also wenn man aus der Lohnfortzahlung rausfällt.. Aber wenn ihr das seit "immer" so hinnehmt wird es, so mein Denken, schwer den Anspruch auf Nichtmehrkürzung durchzusetzen. Weihnachtsgeld gab es schon immer und es wurde euch dann in 2004 mündlich versprochen, passt irgendwie nicht zusammen.

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Dotty1

05.03.2023 um 08:50 Uhr

Wheinachtsgeld wird immer auf freiwilliger Basis gezahlt, da gibt es jedesmal bei der Auszahlung einen Zettel zur Lohnabrechnung.

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