Hallo Zusammen,
wir haben vereinzelt Mitarbeitende, die am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine AU vorlegen müssen. Nach dem neuen Entgeltfortzahlungsgesetz entfällt ja nun die Nachweispflicht der Arbeitnehmer.
Hat das Schreiben dann überhaupt noch Bestand, wenn die Ärzt:innen am elektronischen Verfahren teilnehmen?