Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

- AN meldet sich telefonisch für Montag + Dienstag krank ohne Arztbesuch
- Am Donnerstag geht AN zum Arzt und lässt sich für Mittwoch, Donnerstag + Freitag krankschreiben

Nun die Frage: War es rechtens, dass der AN nicht erst am 1. bzw. 2. Tag zum Arzt gegangen ist, da er seiner eigenen Meinung nach davon ausgegangen ist, dass er am 3. Tag wieder zur Arbeit gehen könnte, dann aber gemerkt hat, dass er noch nicht fit genug ist, und dann erst am 4. Tag zum Arzt gegangen ist, der ihn aber auch für den 3. Tag mit krankgeschrieben hat.

Oder anders gefragt: Kann ein AN sich zwei Tage ohne Attest Krankmeldung und dann erst am 3. Tag zum Arzt gehen um dann ein AU für den 3. bzw. auch die Folgetage zu erhalten?

Wir haben zwar fleißig recherchiert aber noch keine klare Antwort gefunden.

Eine Regelung per BV o.ä. gibt es bei uns nicht, nur den AV mit Anlehnung an § 5 EntgFG.

Für Eure kurze Rückinfo vielen Dank.