Erstellt am 18.03.2019 um 15:40 Uhr von nicoline
*Kann ein AN sich zwei Tage ohne Attest Krankmeldung und dann erst am 3. Tag zum Arzt gehen um dann ein AU für den 3. bzw. auch die Folgetage zu erhalten?*
Schau mal in den Link, da wird es gut erklärt.
https://www.arbeitsrechte.de/rueckwirkend-krankschreiben/
Erstellt am 18.03.2019 um 15:48 Uhr von BR_2018
@ Nicoline
Vielen Dank, aber den Beitrag hatten wir auch gelesen, und dort geht es in erster Linie u.a. auch um eine rückwirkende Krankschreibung.
In unserem Fall geht es darum, ob es rechtlich korrekt ist, sich zwei Tage ohne Attest krank zu melden und dann erst am 3. Tag zum Arzt zu gehen um sich für den 3. bzw. auch die Folgetage krankschreiben zu lassen.
Vielleicht gibt es ja noch ein wenig mehr Input.
Erstellt am 18.03.2019 um 16:21 Uhr von nicoline
BR_2018
*In unserem Fall geht es darum, ob es rechtlich korrekt ist, sich zwei Tage ohne Attest krank zu melden und dann erst am 3. Tag zum Arzt zu gehen um sich für den 3. bzw. auch die Folgetage krankschreiben zu lassen.*
Jaaa, das ist korrekt. Das EntgFG fordert eine Krankschreibung eben erst, wenn die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert und nicht schon ab dem 1. Tag. Und die Bescheinigung wird erstellt
"über das ***Bestehen*** der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer => Gesetzestext!
Wenn also die Erkrankung länger als 3 Tage dauert und man am 4. Tag zum Arzt geht, ist es gesetzlich ausreichend, wenn die Krankschreibung das Datum des 4. Tages trägt und muss auch nicht rückdatiert werden.
Ausnahme: der AG, ein TV, eine BV oder der AV sagen etwas anderes!
Erstellt am 19.03.2019 um 08:13 Uhr von Deichläufer
Ich weiß nicht, aber ich halte die Aussagen hier für etwas gewagt. §5 Abs.1 Satz 3 EntgFG: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen“. Wenn es jetzt also bisher üblich war, das eine AUB vom AG ab dem ersten Tag verlangt wurde…. Und das geht aus dem Threat leider nicht hervor. Wie Nicoline schron schrieb: "Ausnahme: der AG... Sagen etwas anderes"
Erstellt am 19.03.2019 um 08:35 Uhr von BR_2018
Guten Morgen,
bei uns ist es derzeit nicht seitens des AG vorgegeben bereits am 1. Tag eine AU vorzulegen. Daher ist das für die Beantwortung unserer Fragen auch nicht relevant.
Für Euren weiteren Input vielen Dank.
Erstellt am 19.03.2019 um 11:20 Uhr von Deichläufer
"In unserem Fall geht es darum, ob es rechtlich korrekt ist, sich zwei Tage ohne Attest krank zu melden und dann erst am 3. Tag zum Arzt zu gehen um sich für den 3. bzw. auch die Folgetage krankschreiben zu lassen."
Wo ist dann da jetzt das Problem? §5 Abs.1 EntgFG ist da ziemlich eindeutig. Ob der Kollege jetzt am 1., 2., 3 oder 4. Tag zum Arzt geht ist doch egal. Hauptsache die AUB liegt am 4. Tag dem AG vor. Einzige Falle: Kalendertage nicht Arbeitstage.
Übrigens, es ist schon relevant ob der AG die AUB am ersten Tag haben möchte oder nicht. Aus meiner Sicht ist es sogar sehr wichtig (unerlaubtes Fehlen bei verspäteter Abgabe). Leider gab es in deiner Ausgangsfrage keinen Hinweis darauf und im Kaffeesatz lesen ging nicht mehr weil meine Tasse schon gespült war
Erstellt am 19.03.2019 um 13:04 Uhr von moreno
,,Für Euren weiteren Input vielen Dank." Mehr brauchst Du nicht der AN der erst am dritten oder vierten Tag zum Arzt geht handelt in Eurem Fall richtig.
Erstellt am 19.03.2019 um 15:10 Uhr von wiesowarum
Deichläufer
ich weiß nicht, ich halte deine Antworten in diesem thread für vollkommen überflüssig.
Erstellt am 19.03.2019 um 15:22 Uhr von moreno
ich finde eher Deinen Beitrag vollkommen überflüssig....wiesowarum!
Erstellt am 19.03.2019 um 16:26 Uhr von Deichläufer
@ wiesowarum:
Ich erkenne jetzt nicht wirklich, wo du die "Überflüssigkeit" siehst. Ich habe genau die Fragen, aus meiner Sicht, beantwortet, die gestellt wurden. Wenn es jetzt Probleme beim Auffinden der Gesetze gibt... Also, ich bin nicht bereit hier jetzt auch noch eine Gebrauchsanleitung zu posten
Erstellt am 19.03.2019 um 17:19 Uhr von celestro
Die Antwort auf die Frage wurde doch längst gegeben. Und wenn der / die Fragesteller(in) vergessen hätte zu erwähnen, daß der AG die AU schon früher haben will, tja dann hat er / sie halt Pech gehabt.
Ich persönlich halte es jedenfalls für völlig überflüssig, immer noch alles abzuklopfen, was vielleicht auch noch sein könnte.
Wenn jemand mich fragt: wieviel Grad ist es auf Kreta? dann schaue ich nach und gebe die Antwort. Wenn der Fragesteller "wieviel Grad ist es auf Kreta IM SOMMER?" meinte, ist das nicht mein Problem. Jeder, der eine Frage stellt, sollte wissen, das die Antwort bei anderer Ausgangslage anders sein kann.
Es kommt ja auch niemand auf die Idee zu fragen: "oder meintest Du vielleicht Kuba und nicht Kreta?"
Erstellt am 19.03.2019 um 18:51 Uhr von wiesowarum
Na Gott sei Dank, es gibt doch wenigstens einen mit Durchblick hier.
Erstellt am 20.03.2019 um 19:19 Uhr von Köpenicker
Wenn ihr keine Regelung habt, ist es besser am ersten Tag schon zum Arzt zugehen. Laut eugh und bgh darf der Arbeitgeber Vom ersten Tag der Erkrankung eine Krankschrift verlangen ohne Angaben von Gründen.
Erstellt am 20.03.2019 um 19:35 Uhr von nicoline
Köpenicker
Ja, das darf er, aber nicht nachträglich und wenn er das möchte, muss er das auch sagen und solange er das nicht sagt muss man auch nicht im vorauseilenden Gehorsam am ersten Tag zum Arzt gehen.
Erstellt am 23.03.2019 um 23:42 Uhr von DummerHund
Wobei man bei dem Thema nie vergessen sollte das es bei Krankheit eine Anzeige- und eine Nachweispflicht besteht.
Erstellt am 24.03.2019 um 11:29 Uhr von nicoline
Wobei man nie vergessen sollte: wer lesen kann, ist stark im Vorteil:
Text in der Eingangsfrage:
*AN meldet sich telefonisch für Montag + Dienstag krank ohne Arztbesuch.*
Aber du wirst den Sinn deiner Antwort sicher wissen.
Erstellt am 24.03.2019 um 18:21 Uhr von Moreno
Einen Sinn in den Antworten vom dummen Hund?
Erstellt am 24.03.2019 um 20:49 Uhr von nicoline
Moreno
du glaubst also, dass nicht mal er den Sinn seiner Antworten kennt? Das wäre natürlich fatal, aber durchaus möglich!
Erstellt am 25.03.2019 um 09:24 Uhr von BR_2018
Bin wieder da :-)
Also, die aus dem EntgFG resultierende Möglichkeit, dass der AG schon am ersten Tag eine AU verlangen kann, ist bei uns nicht vorgesehen. Nur als abschließende Info...nicht dass Ihr Euch noch zerfleischt, dass wollen wir auch nicht.
Hatten diesen Punkt im Ursprungspost bewusst nicht mit angegeben, da er für die Betrachtung unseres Falls als nicht relevant erschien. Wenn das zu Verwirrung geführt hat, sorry an Euch.
Erstellt am 25.03.2019 um 10:44 Uhr von nicoline
BR_2018
nett, dass du dich meldest, aber das hattest du in deiner Antwort vom 19.03.um 8:35 Uhr schon geschrieben und....zerfleischen geht anders?
Erstellt am 25.03.2019 um 10:59 Uhr von BR_2018
@nicoline = Stimmt ?..was so ein paar Tage Urlaub doch ausmachen können, sorry, habe ich nicht mehr auf dem Schirm gehabt
Erstellt am 25.03.2019 um 17:14 Uhr von nicoline
Alles gut, dann scheint der Urlaub ja Wirkung zu haben. ?