Hallo zusammen,
zu Ihrem Artikel "Gelber Zettel am ersten Tag" hätte ich eine Frage. Muß das Attest am ersten Tag zwingend im Personalbüro abgegeben werden oder reicht es außerhalb der Dienstzeit z.B. an einer Pforte (Krankenhaus?
Nun noch eine zweite Frage :
Beispiel : Teilzeit Arbeitnehmer/in geht jeden Monat zusammenhängend 4 Tage arbeiten. Es folgte eine länger anhaltende Krankheit über 3 Monate. Die Arbeitstage waren festgelegt so dass eine Krankmeldung zu den festgelegten Terminen erfolgte. Es wurden jeweils Erst-Krankmeldungen vom Arzt ausgestellt also keine Folgebescheinigungen. Nun wird dem Arbeitnehmer/in vom Arbeitgeber Sozialbetrug und erschlichene Lohnfortzahlung vorgeworfen, da seiner Ansicht nach die sechs Wochenfrist überschritten wurde und das Entgelt weiter gezahlt wurde. Die Krankenkasse hat sich nicht gemeldet, um mitzuteilen, dass ab einem bestimmten Datum Krankengeld gezahlt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Wähner
Frohe Ostern.