Erstellt am 22.03.2023 um 07:02 Uhr von Pickel
Grundsätzlich ist alles nicht verboten.
Erstellt am 22.03.2023 um 07:03 Uhr von jutti1965
Hallo,
der AG darf ab dem ersten Tag eine AU verlangen. Wenn der erste krankheitsbedingte Fehltag ein Freitag ist , dann muss spätestens am Montag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorliegen, denn Samstag und Sonntag zählen zu der Drei-Tages-Frist. Gleiches gilt für Feiertage.
Und ja, er darf fragen, aber antworten muss du ihm nicht! ;-)
Erstellt am 22.03.2023 um 07:37 Uhr von Unglaublich
deine Antwort stimmt nicht. Bitte nur Korrekte Begründungen mit Rechtsgrundlage.
Die Krankenkasse sieht das mit der Krankmeldung für Samstag (wenn’s kein Arbeitstag ist) schon mal anders, weil es schlicht und ergreifend Betrug ist.
Erstellt am 22.03.2023 um 08:13 Uhr von jutti1965
Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist von Kalendertagen und nicht von Werktagen die Rede. Besteht in deinem Arbeitsverhältnis die Regelung, dass du am dritten Tag die Krankmeldung mit einem Krankenschein belegen musst, hast du diese, bleibst du ab Freitag zuhause, allerspätestens am Montag einzureichen. siehe auch:
https://www.rga.de/ratgeber/karriere/krankschreibung-wochenende-feiertage-drei-tage-frist-dazu-arzt-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-zr-11787805.html
Erstellt am 22.03.2023 um 08:14 Uhr von Erbsenzähler
@Unglaublich
"Die Krankenkasse sieht das mit der Krankmeldung für Samstag (wenn’s kein Arbeitstag ist) schon mal anders, weil es schlicht und ergreifend Betrug ist."
Was ist für diese Aussage die Rechtsgrundlage?
Der 3-Tage-Zeitraum endet nach § 188 I BGB mit dem Ablauf des 3. Kalendertages der Arbeitsunfähigkeit. Es spielt keine Rolle, ob das Ende des 3-Tage-Zeitraums auf einen Sonn- oder Feiertag oder sonstigen arbeitsfreien Tag (Samstag) fällt. Danach zählen auch die Tage des Wochenendes.
Krankmeldung am ersten Tag:
https://www.hensche.de/Krankmeldung_Attest_bei_Krankmeldung_Attest_ab_erstem_Tag_BAG_5AZR886-11.html?app=desktop
Erstellt am 22.03.2023 um 08:27 Uhr von Dummerhund
Bitte aber beachten, der Vorgesetzte will hier was. Ist ein BR im Haus sollte dieser sich mit dem AG zu diesem Thema unterhalten. Hier kann der BR auch die Forderung stellen das Fragen zu Krankheitsgründen zu unterlassen sind.
Erstellt am 22.03.2023 um 08:33 Uhr von rtjum
"Darf der Vorgesetzte eine Krankmeldung (erst Bescheinigung) ab dem ersten Arbeitstag verlangen?"
Kommt drauf an, wenn er es für eine bestimmte Person (oft Montags krank osä.)verlangt dann ja, will er des für seine ganze Abteilung benötigt der AG die Zustimmung des BR dazu.
"Darf er diese auch für Samstag verlangen (einem Tag wo eigentlich nicht gearbeitet wird)?"
macht keinen Sinn oder, wenn das eh ein freier Tag ist,. dann muss man dafür auch keine Bescheinigung haben.
"Darf er nach Krankheitsgründen fragen?"
wir sind in einem freien Land, fragen darf ich quasi alles aber der andere muss ja nicht antworten.
Als BR allerdings würde ich dem AG aufgeben sich darum zu kümmern, dass solche Fragen unterbleiben.
Erstellt am 22.03.2023 um 08:39 Uhr von moreno
AG kann verlangen, dass jemand die AU am ersten Tag vorlegt wenn es Gründe dafür gibt. Bei kollektiver Forderung ist der BR in der Mitbestimmung.
An Tagen wo nicht gearbeitet wird benötigt man keine AU und der AG kann dies auch nicht verlangen.
Fragen kann er viel aber ein Recht auf eine Antwort hat er nicht.
Da würde ich auch ganz klar sagen....geht dich nichts an!
Erstellt am 22.03.2023 um 08:40 Uhr von jutti1965
"Darf er diese auch für Samstag verlangen (einem Tag wo eigentlich nicht gearbeitet wird)?"
macht keinen Sinn oder, wenn das eh ein freier Tag ist,. dann muss man dafür auch keine Bescheinigung haben.
Richtig! ABER wie schon erwähnt, sollte man ab Freitag krank sein muss! die AU am Montag auf dem Tisch liegen.
Erstellt am 22.03.2023 um 10:05 Uhr von celestro
"wir sind in einem freien Land, fragen darf ich quasi alles aber der andere muss ja nicht antworten."
Dann macht aber:
"Als BR allerdings würde ich dem AG aufgeben sich darum zu kümmern, dass solche Fragen unterbleiben."
überhaupt keinen Sinn. Denn wenn man davon ausgeht, das da jemand durchaus fragen darf, besteht kein Recht darauf Fragen zu unterbinden.
"AG kann verlangen, dass jemand die AU am ersten Tag vorlegt wenn es Gründe dafür gibt."
Das ist mWn so nicht korrekt. Der AG kann das völlig ohne Grund verlangen.
Erstellt am 24.03.2023 um 08:44 Uhr von Kehler
Ich hatte schon AG das war es standard das die AU ab dem ersten Tag vorzuliegen hat.
Wenn der AG das so will dann ist das so, da braucht es keinen Grund dazu.
Erstellt am 26.03.2023 um 13:59 Uhr von Dackel
Ich möchte mal noch einwerfen, das ab 01.01.2023 die AU vom Arbeitgeber abgerufen werden muss.
Natürlich muss man Bescheid geben, das man AU ist und falls man es weiß kann man auch sagen, wann man voraussichtlich wieder auf Arbeit ist.
Auf jeden Fall ist der Klassiker, wir deine AU nicht bekommen vorbei.
Erstellt am 27.03.2023 um 07:51 Uhr von xyz68
Man muss dem Arbeitgeber schon mitteilen, von wann bis wann man die AU bescheinigt wurde, ansonsten kann es zu Problemen beim Abruf der AU geben.
Erstellt am 27.03.2023 um 08:04 Uhr von Kehler
@Unglaublich, was daran soll den ein Betrug sein? Ich bekomme ja keine Geld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber auch nicht wenn ich für Samstag eine Krankmeldung habe und aber Samstags nicht gearbeitet wird! Und wenn ich schon in der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse bekomme, bekomme ich auch nur Geld für MO-FR. weil ja am SA nicht gearbeitet wird.
@Dackel, wäre nur schön wenn das schon überall funktionieren würde.