Hallo, ich bin BR Mitglied und habe eine Frage
unser AG (Einzelhandel) verlangt schon ab dem ersten Tag eine AU, aber nicht bei allen
sondern schaut erst einmal in die Akten Krankenstand und so. ich steh mit meiner Meinung alleine da das er es nicht darf Tarifvertrag und so, muß er den Mitarbeitern nicht vorher informieren das er vom ersten Tag an eine AU möchte in besonderen Fällen und nicht erst Tage später, denn kein Arzt darf einen Krankenschein rückwirkend ausstellen. Und ist die Vorgehensweise Mitbestimmungspflichtig?

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte, aber so das ich Ihm auch knallharte Fakten vorlegen kann.

MfG seiju