Erstellt am 22.02.2017 um 16:56 Uhr von gironimo
Es gibt keine Formvorschriften für eine Beschwerde. Im Grunde reicht es, wenn ein Arbeitnehmer sich beschwerd.
Es kommt auf den Inhalt an. Der BR ruft eine BR-Sitzung ein und berät und beschließt, ob die Beschwerde berechtigt ist. Dann geht es weiter.
Erstellt am 22.02.2017 um 17:10 Uhr von Kölner
Das sind Kollegen wie sie niemand braucht: Da werden betreute Menschen vor den Karren gespannt um niederen Interessen von AN zu befriedigen.
Ich würde als BR massivere Maßnahmen ergreifen um mal diesen AN die Grenzen aufzuzeigen.
Erstellt am 22.02.2017 um 17:39 Uhr von ganther
bin ganz bei Kölner:ekelhaft
Erstellt am 22.02.2017 um 17:59 Uhr von Pjöööng
Eine Beschwerde über einen Kollegen?
Dabei wird es sich in der Regel gar nicht um einen Beschwerde nach § 85 BetrVG handeln.
Erstellt am 22.02.2017 um 18:05 Uhr von WilfriedWerner
Doch. Steht drauf. §85.
Kollegen beschweren sich über einen Kollegen und lassen auch werkstattbetreute, behinderte Menschen mit unterschreiben.
Erstellt am 22.02.2017 um 19:47 Uhr von Moreno
Worum geht es denn bei dieser Beschwerde?
Erstellt am 22.02.2017 um 20:16 Uhr von AlterMann
kölner, ganther: Euer Urteil kommt mir reichlich vorschnell vor.
Wenn ich mich in einer solchen Einrichtung über einen Kollegen beschwere, z.B. weil er dort betreute Menschen schikaniert, dann würde ich mir konkrete Vorfälle möglicherweise auch von den Betroffenen bestätigen lassen.
Und immerhin könnte es sein, dass diese Betreuten den Kollegen sogar um die Beschwerde gebeten haben.
Erstellt am 22.02.2017 um 20:29 Uhr von WilfriedWerner
Nein, es geht nicht um Fehlverhalten gegenüber Menschen mit Betreuung.
Die betreuten Mitarbeiter arbeiten im selben Tätigkeitsfeld.
Sind vergleichsweise gut beisammen.
Erstellt am 22.02.2017 um 20:52 Uhr von Kölner
Alter Mann
Du hast zu wenig Ahnung in diesem Fall
Erstellt am 22.02.2017 um 20:55 Uhr von Pjöööng
Zitat (WilfriedWerner):
"Doch. Steht drauf. §85."
Ach so... wenn es doch draufsteht... Da habt Ihr ja noch Glück gehabt dass nicht irgendetwas anderes draufstand...
Erstellt am 23.02.2017 um 09:42 Uhr von gironimo
na denn - wieder zurück zu Antwort 1.
Ihr beratet und beschließt, was Ihr für richtig haltet. Wir können es hier nicht wissen.
Erstellt am 23.02.2017 um 11:17 Uhr von alterMann
@ Kölner:
Ja, wie wir alle. Aber ich maße mir auch kein vorschnelles Urteil an.
@ WilfriedWerner:
Da es keine Formvorschriften gibt, gibt es daraus auch keinen Grund, sich mit einer Beschwerde nicht zu befassen.
Der BR könnte aber dem Beschwerdeführer mitteilen, dass sein Verhalten irritiert und wiederum Grund für eine Beschwerde sein könnte.
Erstellt am 23.02.2017 um 13:24 Uhr von ganther
betreute Menschen sind nicht ohne Grund betreut....
Erstellt am 23.02.2017 um 14:39 Uhr von EightBall
Also ich meine auch, die Beschwerde kann angenommen werden, ja. Sie ist nicht fehlerhaft nur weil auch Betreute unterschrieben haben, also kann ich mir nicht vorstellen.
Erstellt am 23.02.2017 um 14:51 Uhr von Pjöööng
Es wäre ja auch zu schade um das Stöckchen.