Erstellt am 23.09.2009 um 08:38 Uhr von pitsieben
Hallo bostonbulls,
ist ein AN als BR-Mtgl. gewählt worden, ist er auch während seiner Arbeitstätigkeit BR-Mtgl. und nicht nur während der BR-Sitzungen.
Wer nimmt den an den genannten Termin, außer dem BR, teil?
Wenn die beschwerdeführende Kollegin und der AG dabei sind, sollte die Kollegin darstellen, in welcher Form sie sich gemobbt fühlt. Meistens hilft dann schon ein klärendes Gespräch der beteiligten Personen.
Anmerkung:
Mobbing wird vom Arbeitsgericht erst als Mobbing bewertet, wenn es länger als ein halbes Jahr andauert und nachgewiesen wird (Mobbing-Tagebuch).
Erstellt am 23.09.2009 um 08:46 Uhr von BRHexe
@bostonbulls
das klärende Gespräch ist ja erst mal der richtige Weg. Dann wird sich herausstellen ob sich die Mobbingvorwürfe auf den kompletten BR oder auf ein einzelnes BR-Mitglied beziehen bzw. ob die Vorwürfe mit BR-Arbeit etwas mit zu tun haben oder nicht. Das Gespräch macht natürlich nur Sinn, wenn die Kollegin, die sich beschwert hat, auch an dem Gespräch teilnimmt, denn sie ist in der Beweispflicht das sie gemobbt wird. Auf die Teilnahme der Kollegin würde ich von Seiten des BR auch bestehen.
Erstellt am 23.09.2009 um 08:48 Uhr von bostonbulls
Klar ist man immer BR Mitglied.Was aber nicht heist,das ich während meiner normalen Tätigkeit oder nebenher BR betreffende Gespräche mit dem AG führen muss.
Da unser BR nur aus 3 Personen besteht,einer ist zur Kur ,nur noch ein Nachrücker(Urlaub)
sind wir zu zweit,ich und die betreffende Kollegin,der AG will dazukommen und die ,die sich beschwert hat natürlich.