Erstellt am 14.11.2007 um 23:19 Uhr von carrie
Hallo
Na eigentlich sollte der BR sich das zu Herzen nehmen, schließlich ist er ja dazu da um euch vor dem AG zu vertreten und eure Sorgen und Nöte zu berücksichtigen.
Es wäre ein schlechter Zug von ihm das einfach zu ignorieren!
Erstellt am 14.11.2007 um 23:28 Uhr von DonJohnson
gute carrie.
Sie hat den Nagel auf den Kopf getroffen - § sich über den BR zu beschweren gibt es nur über Umwegen: §§84, 85
Wenn ihr unzufrieden seid, macht denen klar, was deren Auftrag ist (§80) und macht sie auf §23 aufmerksam.
Erstellt am 14.11.2007 um 23:41 Uhr von carrie
@D,J
Wenn ich dich nicht hätte...............Knutscher
Erstellt am 15.11.2007 um 00:02 Uhr von pirat
@Teddyhamster,
Arbeitnehmern sich beim Betriebsrat über deren Tätigkeit beschwert, weil sie sich durch die Arbeit und Entscheidungen des BR's benachteiligt .....
§ 85 BetrVG
Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat,
*Kuschelkurs-Alternative* jepp!!