Erstellt am 17.12.2015 um 16:03 Uhr von gironimo
nö - das müsst Ihr nicht.
Verlangt im Gegenzug die Arbeitszeitnachweise der AN und findet heraus, wo gegen die Grenze verstoßen wurde. Verlangt vom Arbeitgeber, dass er die Arbeit so gestaltet, dass dies nicht vorkommt. Sorgt mit einer klaren BV Arbeitszeit, dass die Möglichkeiten flexibler Arbeit begrenzt wird.
Und geht Eurerseits an die betriebliche Öffentlichkeit und stellt klar, wo Arbeitszeitgrenzen sind und das Ihr nicht gefordert habt, dass Abmnahnungen ausgesprochen werden, sondern die Arbeitsbelastung reduziert werden soll.
Erstellt am 17.12.2015 um 17:34 Uhr von Pjöööng
Rein sachlich kann diesem Abteilungsleiter scjhon nicht gefolgt werden.
Der AN war bei Euch und hat sich über das Verhalten des BR (so wie es ihm von der Personalabteilung geschildert wurde) beklagt. Richtig?
Er hat keine offizielle Beschwerde (§ 85 BetrVG) über die Personalabteilung eingereicht. Richtig?
Jetzt beschwert sich der Betriebsrat beim Arbeitgeber. Richtig?
Also ist doch der AN gar nicht Beschwerdeführer!
Woher Ihr Eure Informationen bekommt, kann dem Arbeitgeber doch völlig egal sein.
Schlimm genug, dass Eure Personalabteilung solche Auskünfte offensichtlich so häufig gibt, dass sie sich nicht mehr erinneren können, wem sie das im Einzelnen so mitgeteilt haben ...
Erstellt am 18.12.2015 um 08:02 Uhr von stehipp
Ist übrigens ein tolles Thema für die nächste Betriebsversammlung.
Bei dieser viel diskutierten 10Std.-Regel handelt es sich ja nicht um Willkür des BRs oder irgendwelcher Gewerkschaften, sondern schlicht um eine rechtliche Anforderung an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu halten haben.
Diese Regelung dient dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.
Auch der Arbeitgeber sollte ein Interesse haben, dass diese eingehalten wird. Gerade seit Einführung des Mindestlohnes werden häufiger Kontrollen bei der Arbeitszeiten durchgeführt. Hierbei wird auch auf die Einhaltung der 10Std.-Regel geachtet. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann dies zu Strafzahlungen für den Arbeitgeber führen.