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Beschwerde eines AN über angebliche Forderungen des BR

T
thunderelf
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

wir hatten eine Kollegin in einer Sprechstunde, welche von uns verlangte darzulegen, wieso der BR fordert, dass Mitarbeiter abgemahnt werden die gegen die 10h Höchstabeitszeitgrenze aus dem ArbZG verstoßen. Eine Kollegin der Personalabteilung hätte das Ihr gegenüber so verkündet.

Der BR hat nun beim AG gefordert, dass dieser Sache abgeholfen wird. Nicht nur das der BR eine solche Forderung nie aufgestellt hat, ist auch der Abteilungsleiter der Personalabteilung in unseren Augen der Drahtzieher solcher und vieler in der Sache ähnlicher Äußerungen seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Er will nun juristisch prüfen lassen ob und welche Maßnahme erforderlich ist und fordert die Herausgabe des Namens der Beschwerdeführerin. Wir wollen aber, angesichts der Tatsache das der Personalleiter in unseren Augen der Drahtzieher der ständigen Verläumdungen gegen den BR ist den Namen nicht preisgeben.

Wir müssen den Namen doch nicht preisgeben, oder?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

17.12.2015 um 17:03 Uhr

nö - das müsst Ihr nicht.

Verlangt im Gegenzug die Arbeitszeitnachweise der AN und findet heraus, wo gegen die Grenze verstoßen wurde. Verlangt vom Arbeitgeber, dass er die Arbeit so gestaltet, dass dies nicht vorkommt. Sorgt mit einer klaren BV Arbeitszeit, dass die Möglichkeiten flexibler Arbeit begrenzt wird.

Und geht Eurerseits an die betriebliche Öffentlichkeit und stellt klar, wo Arbeitszeitgrenzen sind und das Ihr nicht gefordert habt, dass Abmnahnungen ausgesprochen werden, sondern die Arbeitsbelastung reduziert werden soll.

P
Pjöööng

17.12.2015 um 18:34 Uhr

Rein sachlich kann diesem Abteilungsleiter scjhon nicht gefolgt werden.

Der AN war bei Euch und hat sich über das Verhalten des BR (so wie es ihm von der Personalabteilung geschildert wurde) beklagt. Richtig?

Er hat keine offizielle Beschwerde (§ 85 BetrVG) über die Personalabteilung eingereicht. Richtig?

Jetzt beschwert sich der Betriebsrat beim Arbeitgeber. Richtig?

Also ist doch der AN gar nicht Beschwerdeführer!

Woher Ihr Eure Informationen bekommt, kann dem Arbeitgeber doch völlig egal sein.

Schlimm genug, dass Eure Personalabteilung solche Auskünfte offensichtlich so häufig gibt, dass sie sich nicht mehr erinneren können, wem sie das im Einzelnen so mitgeteilt haben ...

S
stehipp

18.12.2015 um 09:02 Uhr

Ist übrigens ein tolles Thema für die nächste Betriebsversammlung.

Bei dieser viel diskutierten 10Std.-Regel handelt es sich ja nicht um Willkür des BRs oder irgendwelcher Gewerkschaften, sondern schlicht um eine rechtliche Anforderung an die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu halten haben. Diese Regelung dient dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Auch der Arbeitgeber sollte ein Interesse haben, dass diese eingehalten wird. Gerade seit Einführung des Mindestlohnes werden häufiger Kontrollen bei der Arbeitszeiten durchgeführt. Hierbei wird auch auf die Einhaltung der 10Std.-Regel geachtet. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann dies zu Strafzahlungen für den Arbeitgeber führen.

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