Liebes Forum,

wir hatten eine Kollegin in einer Sprechstunde, welche von uns verlangte darzulegen, wieso der BR fordert, dass Mitarbeiter abgemahnt werden die gegen die 10h Höchstabeitszeitgrenze aus dem ArbZG verstoßen. Eine Kollegin der Personalabteilung hätte das Ihr gegenüber so verkündet.

Der BR hat nun beim AG gefordert, dass dieser Sache abgeholfen wird. Nicht nur das der BR eine solche Forderung nie aufgestellt hat, ist auch der Abteilungsleiter der Personalabteilung in unseren Augen der Drahtzieher solcher und vieler in der Sache ähnlicher Äußerungen seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Er will nun juristisch prüfen lassen ob und welche Maßnahme erforderlich ist und fordert die Herausgabe des Namens der Beschwerdeführerin. Wir wollen aber, angesichts der Tatsache das der Personalleiter in unseren Augen der Drahtzieher der ständigen Verläumdungen gegen den BR ist den Namen nicht preisgeben.

Wir müssen den Namen doch nicht preisgeben, oder?